Seit 2004 ist das Arbeitsamt nun die Bundesagentur für Arbeit. Ein neuer Begriff, der im Zuge der Hartz-Reformen ein neues, positiveres Image schaffen sollte. Doch wie ein Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zeigt, ist der Service der Arbeitsagenturen nicht für alle gleich gültig.
Bei einer Stichprobe von sieben Arbeitsagenturen und sieben Regionaldirektionen kam der Bundesrechnungshof zu erstaunlichen Ergebnissen. In dem seit Monaten unter Verschluss gehaltenen Prüfbericht ist von „Entwicklungen, die dem gesetzlichen Auftrag zuwiderlaufen“, „Manipulationen“ und „Fehlsteuerungen“ die Rede.
Um die Erfolgsbilanzen zu verbessern, soll die Bundesagentur beispielsweise leicht in eine neue Arbeit zu vermittelnde Arbeitslose bevorzugt haben. Bürger, die hingegen schwieriger zu vermitteln seien, wurden ignoriert bzw. oder benachteiligt. Da jede einzelne Vermittlung gleich bewertet werde, habe man sich den einfach zu vermittelnden Arbeitslosen gewidmet, um das Ergebnis aufzubessern.
Zudem soll es auch zu erheblichen Manipulationen gekommen sein. Lehrlinge etwa, bei denen schon sicher dar, dass sie von ihrem Arbeitgeber übernommen werden, wurden nach der Anstellung als erfolgreich vermittelt angegeben. „Die bloße Erfassung von sicheren Übertritten mit dem Ziel einer Zählung stellt aus unserer Sicht eine Manipulation dar“, zitiert der Spiegel aus dem Bericht. Die Tatsache, dass man in allen geprüften Agenturen Fehlsteuerungen festgestellt haben, „zeigt, dass es sich um ein grundsätzliches Problem handelt“. Dem Ökonom Gerd Bosbach zufolge wird die Schönfärberei der Arbeitslosen von der Regierung sogar gern in Kauf genommen (mehr hier).