Welchen Weg soll die EU einschlagen: Mehr Abgabe von Souveränität an Brüssel oder Rückgabe von Souveränität an die Nationalstaaten, wie von den Briten gefordert?
Im Vertrag über eine Verfassung für Europa heißt es in Artikel I-46, dass die Arbeitsweise der Union auf der repräsentativen Demokratie beruht. Diese findet in zwei, genauer drei Organen der Union ihren Ausdruck: Zum Einen dem Europäischen Parlament als unmittelbarem Vertreter der Bürgerinnen und Bürger einerseits. Es verkörpert den direkt demokratischen Legitimationsstrang der Union. Auf der anderen Seite stehen der Rat und der Europäischen Rat als Vertreter der Mitgliedstaaten, also deren Regierungen.
Der Verfassungsvertrag macht deutlich, dass die Regierungsvertreter ihrerseits in demokratischer Weise ihren nationalen Parlamenten oder den Bürgerinnen und Bürgern Rechenschaft ablegen müssen. Damit konkretisiert der Verfassungsvertrag wiederum die Verpflichtung der Mitgliedstaaten auf die Demokratie. In der Krise hat sich aber gezeigt: Es ist ein Ungleichgewicht zugunsten der Exekutive der Mitgliedstaaten entstanden.
Die Antwort muss in einer Stärkung der europäischen Demokratie liegen. Dazu gehören erweiterte Mitbestimmungs-und Kontrollrechte des Europäischen Parlaments wie der nationalen Parlamente; die Stärkung direkter Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger und die Herausbildung europäischer Parteien. Auf diesem Weg kann auch eine gesamteuropäische politische Öffentlichkeit entstehen. Eine Souveränitätsübertragung auf Europäische Institutionen ist dafür unvermeidlich, um Fiskaldisziplin durchzusetzen und ein stabiles Finanzsystem zu garantieren.
Soll es eine gemeinsame Haftung für die Schulden geben, oder soll jeder Nationalstaat für seine eigenen Schulden haften?
Die Rettungspolitik hat uns einen Gesamthaftungsrahmen von etwa 1,2 Billionen EURO beschert. Wie unser Kanzlerkandidat Peer Steinbrück festgestellt hat, gilt dieses nur für den schlechtesten Fall. Doch faktisch muss festgestellt werden, dass wir uns doch längst in einer Schulden- und Haftungsunion befinden. Was Europa nach wie vor fehlt, ist jedoch eine konsistente und verbindliche Koordinierung von Wirtschafts-, Fiskal- und Sozialpolitik mit dem klaren Ziel, Wachstum und Wohlstand zu sichern und zu erhalten.
Mit dem europäischen Integrationsprozess entkoppelte sich die europäische Wirtschaftsverfassung und –ordnung vom einzelnen Mitgliedsstaat, während die politische Verfassung zunächst weiterhin staatlich blieb. Damit konnte sich die Globalisierung der Konzern- und der Bankenmacht enorm ausdehnen. Auf staatlicher Ebene ist das so nicht mehr kontrollierbar. Regularien müssen nun international organisiert werden.
Ich denke dabei zum Beispiel an die Finanztransaktionssteuer, von deren Notwendigkeit wir überzeugt sind. Eine Einführung in Deutschland wäre leicht zu unterlaufen, der Standort Deutschland würde schwere Schäden nehmen.
Anders formuliert: Waren die Märkte früher staatlich-eingebettet, erleben wir heute das Anwachsen marktlich-eingebetteter Staaten. Es sind die globalen Finanzmärkte, die sich unserem nationalstaatlichen Zugriff entziehen. Und es waren die ungezügelten Finanzmärkte, die uns in die Krise geführt haben.
Regulieren und Anreizen geht in der Weltwirtschaft nur noch durch global koordiniertes, kooperatives Handeln. Und deshalb brauchen wir eine Fiskalunion.
Sparen geht am besten durch effizienten Einsatz von Steuergeldern. Sind Sie dafür oder dagegen, dass Behörden und Politiker, die nachweislich Steuergelder verschwendet haben, dafür auch bestraft werden sollen, etwa durch ein Bußgeld?
Haushaltstechnisch geht es um den wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Steuergeldern. Diesem Ziel dienen die gesetzlichen Vorschriften, die eine ordnungsgemäße Mittelverwendung im Rahmen des staatlichen Verwaltungshandelns regeln. So hält § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) mit den Haushaltsgrundsätzen der „Wirtschaftlichkeit“ und „Sparsamkeit“ die mit dem Haushaltsvollzug befassten Mittelbewirtschafter dazu an, die für die staatliche Aufgabenerfüllung notwendigen Haushaltsmittel ökonomisch sinnvoll einzusetzen.
Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat. Politische Entscheidungen werden durch die Wählerinnen und Wähler bewertet und korrigiert.
In der öffentlichen Diskussion liegt nun der Vorschlag vor, einen neuen Straftatbestand der Haushaltsuntreue (§ 349 StGB) im Strafgesetzbuch zu verankern, der auf die Verfolgung und Bestrafung von Steuergeldverschwendung durch Staatsdiener und Amtsträger abzielt.
Das Strafgesetzbuch stellt bereits eine Reihe von Delikten von Amtsträgern unter Strafe, die ihre Amtsstellung missbrauchen. Dazu gehören die Veruntreuung, Bestechung, Bestechlichkeit oder Vorteilsgewährung. Wir gehen weiter und wollen die Bestechung von Abgeordneten ebenfalls unter Strafe stellen.