Damit wollen die neuen Koalitionspartner die Rentenkasse zur Finanzierung ihrer Wahlversprechen wie eine höhere Mütterrente füllen. Opposition und Arbeitgeber sprachen von einem rechtlich fragwürdigen Vorgehen. Der Beitragssatz für 2014 wird schon am Freitag in Bundesanzeiger bekanntgemacht, obwohl das Gesetz erst Anfang des Jahres verabschiedet werden kann.
Nach geltendem Recht hätte der Beitragssatz 2014 auf 18,3 Prozent sinken müssen, da die Reserven der Rentenversicherung Ende dieses Jahres mit etwa 31 Milliarden Euro weit über dem vorgeschriebenen Höchstmaß liegen. Um diesen Mechanismus auszuhebeln, legte die Koalition den Gesetzentwurf vor. Die neue Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) meldete sich - wie bei der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs üblich - nicht zu Wort. Ihre Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) verteidigte das Vorhaben damit, dass die Koalition das Rentensystem „etwas gerechter machen“ wolle.
„Sie tricksen“, warf der Links-Abgeordnete Matthias Birkwald, der Koalition vor. „Erst im Januar werden sie rückwirkend mitteilen können, dass die Rentenversicherungsbeiträge nicht sinken.“ Die stellvertretende Grünen-Fraktionschefin Kerstin Andreae kritisierte: „Das ist mitnichten ein geordnetes Verfahren.“ Sie rechnete mit der Rentenpolitik der Koalition ab. Allein die höheren Renten für Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern kosteten in den nächsten vier Jahren 26 Milliarden Euro. Für Bildung und Kindererziehung nehme Schwarz-Rot dagegen gerade einmal sechs Milliarden Euro in die Hand.
Vom 1. Juli 2014 an sollen Mütter für vor 1992 geborene Kinder einen zusätzlichen Rentenpunkt bekommen, der derzeit im Westen 28,14 Euro und im Osten 25,74 Euro wert ist. Die jährlichen Kosten steigen von etwa 6,5 Milliarden Euro nach Berechnungen der Rentenversicherung bis 2030 auf etwa acht Milliarden Euro. Die Gesamtbelastung durch die höheren Mütterrenten betrüge demnach bis 2030 rund 130 Milliarden Euro.
Der Verzicht auf die Beitragssenkung spült 2014 zunächst weitaus mehr Milliarden in die Rentenkassen als für die Ausweitung der Leistungen benötigt. Höhere Mütterrente, die geplante abschlagfreie Rente ab 63 und Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sollen erst in der zweiten Jahreshälfte in Kraft treten. Die Rentenversicherung würde dadurch 2014 mit rund vier Milliarden Euro zusätzlich belastet, rechneten die Arbeitgeberverbände vor: „Dies entspricht gut 0,3 Beitragssatzpunkten.“ Daher sei wenigstens eine Beitragssenkung auf 18,6 Prozent möglich.
Vom Bundesrat verabschiedet werden kann das Gesetz frühestens in seiner ersten Sitzung am 14. Februar. Da der Beitrag bereits ab 1. Januar gilt, träte das Gesetz somit rückwirkend in Kraft. Dies kritisierten die Arbeitgeberverbände als „verfassungsrechtlich zweifelhaft“. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages habe Bedenken vorgebracht. In Reihen von Union und SPD wird dagegen darauf verwiesen, dass das Innen- und das Justizministerium grünes Licht gegeben hätten.