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EU verweigert kritischen Bericht zur Korruption
Der CCC erstattet gemeinsam mit dem Verein Digitalcourage Strafanzeige gegen die Bundesregierung. Der Generalbundesanwalt soll so Ermittlungen wegen verbotener Geheimdiensttätigkeiten aufnehmen können.
Gegen den Bundesnachrichtendienst und dessen Präsidenten Gerhard Schindler wird ebenfalls Anzeige erstattet.
Weitere Anzeigen gibt es gegen US-amerikanische, britische und deutsche Geheimdienstagenten und ihre Vorgesetzten, den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutzes (BfV), den Präsidenten des Amtes für den Militärischen Abschirmdienstes (MAD), die Leiter der Landesämter für Verfassungsschutz, den Innenminister, Thomas de Maiziére, die Bundeskanzlerin Angela Merkel und die übrigen Mitglieder der Bundesregierung, sowie die Amtsvorgänger der Beschuldigten.
Der Vorwurf: verbotene Geheimdiensttätigkeit, Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs, Strafvereitelung sowie Verstoßes gegen Datenschutzgesetze.
„Koordiniert von unserem internationalen Dachverband FIDH (Paris/Brüssel) erfolgt die Strafanzeige in Deutschland parallel zu vergleichbaren Anzeigen unserer Schwesterligen in Frankreich und Belgien. Damit sollen die geheimdienstlichen Übergriffe auf die Grundrechte in den jeweils unterschiedlich verfassten Staaten zunächst getrennt vor nationale Justizinstanzen und im Falle der Abweisung hier als Verstoß gegen die EMRK vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gemeinsam zur Anzeige gebracht werden, so die Präsidentin der Internationale Liga für Menschenrechte, Fanny-Michaela Reisin.
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