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Freihandel TTIP: Obama will Kongress aushebeln
Über den umstrittenen Anti-Krisen-Kurs der Europäischen Zentralbank in der Euro-Staatsschuldenkrise muss der Europäische Gerichtshof entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht teilte am Freitag in Karlsruhe mit, dass es ein entsprechendes Verfahren ausgesetzt und den Luxemburger Richtern zur Vorabentscheidung vorgelegt habe. Insbesondere gehe es darum, ob der im Sommer 2012 von der EZB in Aussicht gestellte unbegrenzte Kauf von Staatsanleihen aus Krisenländern der Euro-Zone mit EU-Recht vereinbar sei.
Nach Auffassung des Verfassungsgerichts sprechen gewichtige Gründe dafür, dass der so genannte OMT-Beschluss des EZB-Rates vom September 2012 über das Mandat der EZB für die Währungspolitik hinausgehe und „gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstößt“.
Die deutschen Verfassungsrichter neigen deshalb zur Annahme, dass die EZB ihre Befugnisse überschritten habe, überlassen die Entscheidung aber dem EuGH.
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