Vor allem in Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt hat der Befall mit dem Eichen-Prozessionsspinner in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Aber auch in Baden-Württemberg, Rheinland Pfalz und Bayern gibt es Gebiete, die unter dem Schmetterling leiden. Neben Schäden an den Blättern befallener Eichen, führt gerade die Gefahr für den Menschen zu neuen Überlegungen im Kampf gegen die Schädlinge.
Die Eichen-Prozessionsspinner verfügen über Härchen mit dem Nesselgift Thaumetopoein. Dieses kann beim Kontakt mit Menschen zu starken allergischen Reaktionen führen. Je nach Witterung können diese Härchen weite Strecken zurücklegen. Aber auch alte Larvenhäute, die nach der Häutung in den Nestern zurückbleiben, stellen eine Gefahr das. Offizielle kam es 2013 insgesamt zu 35 Unfällen durch den Kontakt mit Raupen, deren Haaren oder deren Nestern, gibt die Bundesregierung mit Verweis auf die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau an. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Dunkelziffer deutlich höher ist. Schon 2004 wurden allein im Raum Kleve etwa 740 Vorfälle gemeldet.
Um den Befall durch die Eichen-Prozessionsspinner zu reduzieren, arbeitet die Bundesregierung bereits an neuen Methoden. „Untersuchungen laufen derzeit zur Möglichkeit der Verwendung unbemannter Fluggeräte zur Einzelbaumbehandlung“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken. „Daran sind mehrere Bundesoberbehörden beteiligt, die Untersuchungen befinden sich allerdings im Anfangsstadium.“ Außerdem werde derzeit vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz das Forschungsprojekt „Bekämpfung des Eichen-Prozessionsspinners (Thaumetopoea prozessionea L.) mit Nematoden mittels hubschraubergestützter Applikation“ finanziert. Kostenpunkt: 300.000 Euro.
In der Kritik steht im Zusammenhang mit dem Eichen-Prozessionsspinner noch immer auch der Einsatz des Biozids Dipel ES. Im Mai waren in Brandenburg 50 Kinder einer Kita mit dem Pflanzenschutzmittel eingenebelt worden. Der Naturschutz Bund warnt vor nicht geklärten Auswirkungen auf die Gesundheit des damit in Kontakt kommenden Menschen. Die Bundesregierung hingegen verweist darauf, dass aus dem Zulassungsverfahren für Dipel ES hervorgehe, dass „bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung kein Risiko für Anwender, Arbeiter, Nebenstehende und Anwohner“ bestehe. Gleichzeitig aber gibt die Bundesregierung an, dass es sich bei dem Wirkstoff von Dipel ES (Bacillus thuringiensis subspecies kurstaki Stamm ABTS-351 (Stamm HD-1)) um einen so genannten Neuwirkstoff handele, über dessen Genehmigung auf EU-Ebene noch nicht entschieden wurde. „Der vorgelegte Datensatz zur gesundheitlichen Bewertung des Wirkstoffs wurde daher noch nicht abschließend bewertet.“