„Die scheidende EU-Kommission hat sich gegenüber unserem Bündnis arrogant gezeigt und mit einer dürftigen Pressemitteilung ihre Ablehnung verteidigt“, sagte Maritta Strasser von Campact den Deutschen Wirtschafts Nachrichten. „Sie verweigerte uns eine informelle rechtliche Prüfung vor ihrer Entscheidung.“ Die Begründung der EU-Kommission bezüglich des abgelehnten Antrags lautete damals: „Ihre geplante Bürgerinitiative liegt offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union vorzulegen, um die Verträge umzusetzen.“ Das Verhandlungsmandat zu TTIP sei demnach ein interner Vorbereitungsakt und kein Rechtsakt mit Wirkung auf die Bürgerinnen und Bürger. Zudem könne eine EBI nur positiv formuliert werden, also darauf hinwirken, einen Rechtsakt zu erlassen, nicht aber einen solchen zu unterlassen. Beide Begründungen sind nach Ansicht der Initiatoren nicht stichhaltig.
Am 11.September hatte die EU-Kommission den Antrag der Bürgerinitiative Stopp TTIP abgelehnt. Damit versagte sie den Organisationen die Registrierung als gemeinsame Europäische Bürgerinitiative (EBI). Mit der Registrierung als EBI hätten sie beim Einsammeln ausreichender Unterschriften den Kampf gegen TTIP und CETA europaweit durchführen und eine Anhörung bei der Kommission erreichen können. Den Initiatoren der Initiative Right2Water war dies beispielsweise gelungen.
„Ob die neue Kommission einen bürgernäheren Stil pflegt, bleibt abzuwarten“, so Maritta Strasser von Campact. Man klage aber nicht nur im Sinne der eigenen Initiative Stopp TTIP, sondern auch für weitere Europäische Bürgerinitiativen“, erklärt Michael Efler, Vertreter des siebenköpfigen Bürgerausschusses der EBI. „Wenn es um die Verhandlung internationaler Verträge geht, will die EU-Kommission die Bürgerinnen und Bürger komplett aussperren.“ Solange noch verhandelt wird, darf sich die Bevölkerung nicht einmischen und wenn die Verträge erst auf dem Tisch liegen, ist es zu spät. „Diese Rechtsauffassung würde auch viele künftige EBIs zu zahnlosen Papiertigern machen“, so Efler.
Abgesehen von dem Ausgang der Klage vor dem EuGH wolle man aber so oder so den Druck vor allem über nationale Regierungen und Europaabgeordnete aufbauen, sagte Strasser den Deutschen Wirtschafts Nachrichten. „Beide Abkommen bedienen einseitig die Interessen großer transnationaler Konzerne und dienen nicht den Bürgern auf beiden Seiten des Atlantiks“. Sie greifen tief in demokratische Rechte und die Regeln unseres Zusammenlebens ein, ohne, dass der Prozess selbst demokratisch oder auch nur transparent wäre, so Strasser. „Insbesondere die Investorenklagen schaffen ein System von Konzern-Sonderrechten, das Demokratie und Rechtsstaat unterhöhlt und soziale wie ökologische Errungenschaften bedroht.“ In den USA und in Kanada sehe man die Abkommen in Gewerkschaften, Verbraucherschutz- und Umweltgruppen ähnlich kritisch wie hierzulande.