Politik

Beamten-Privileg: Sechs Stunden Pornos im Dienst reichen nicht für Kündigung

Ein hochrangiger Beamter einer US-Bundesbehörde hat sich während seiner Dienstzeit über Jahre hinweg täglich über sechs Stunden Porno-Filme angeschaut. Er darf dies weiter tun, weil der Verwaltungsprozess zu kompliziert ist, um die Steuergelder produktiver anzulegen.
06.03.2015 00:25
Lesezeit: 1 min

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Ein hochrangiger Mitarbeiter der US-Umweltschutzbehörde „Environmental Protection Agency“ (EPA) soll sich  seit 2010 täglich sechs Stunden lang Porno-Filme angeschaut haben. Der Porno-Konsum fand während der Dienstzeiten am Arbeitsplatz statt.

Untersuchungen haben ergeben, dass sich auf seinem PC insgesamt 7.000 Porno-Dateien befanden. Der Mann wurde auch mehrmals bei seinem persönlichen Vergnügen erwischt. Trotzdem kann die US-Behörde kaum restriktiven Maßnahmen gegen den Mann erheben. Er darf seinen Job behalten.

Bei einem Privatunternehmen hätte der Betroffene eine fristlose Kündigung erhalten. Doch als Beamter bei einer US-Bundesbehörde habe man es leichter, berichtet CBS News. Es sei sehr schwer Mitarbeiter von Behörden, die sich schlecht benehmen, zu feuern oder zu disziplinieren.

Bei einer Anhörung vor dem US-Kongress wurde die EPA-Verwaltungsleiterin Gina McCarthy danach gefragt, warum sie den pornosüchtigen Mitarbeiter nicht gefeuert habe. McCarthy antwortete: „Wie sie wissen, muss mich zunächst durch die Verwaltungsverfahren durcharbeiten“.

Der aufwendige Verwaltungsprozess in den USA ist eigentlich dazu gedacht, politisch motivierte Kündigungen zu unterbinden. Zudem haben entlassene Beamte das Recht, in Berufung zu gehen. Das Berufungsverfahren dauert durchschnittlich zwei Jahre.

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