Der Verfassungsrechtler Christoph Degenhart ist der Auffassung, dass ein Bargeldverbot verfassungsrechtlich keinen Bestand hätte: Degenhart sagte den Deutschen Wirtschafts Nachrichten: „Ein Bargeldverbot würde mehrere Verfassungsgrundsätze verletzen, weil es gegen verschiedene Grundrechte verstößt. Zum einen wäre das Recht auf Eigentum verletzt, weil dieses Recht auch das Recht auf freie Verfügbarkeit umfasst. Wenn ich gezwungen bin, mein Geld auf der Bank zu belassen, dann bin ich meiner freien Verfügung beeinträchtigt. Mein Eigentum wäre dann akut gefährdet, und ich könnte mich nicht dagegen wehren, dass mein Eigentum über sogenannte ,Negativzinsen‘ entzogen wird. Ich würde gewissermaßen zum Konsum gezwungen. Bargeld ist geprägte Freiheit – ich muss frei entscheiden können, ob ich mein Geld ausgebe, es der Bank anvertraue oder unter das Kopfkissen lege. Von Einschnitten bei Finanzkrisen ganz zu schweigen. Der andere Punkt sind meine Persönlichkeitsrechte. Wenn ich nur noch mit Karte zahlen kann, kann nachverfolgt werden, was ich wann wo für wieviel gekauft habe – wo bleibt dann mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung ? Das Verbot von Bargeld würde den Trend zur Totalüberwachung in der Gesellschaft verstärken, und zwar aus zwei Richtungen – Staat und Wirtschaft.“
Degenhart verweist auf zahlreiche Maßnahmen, die aktuell in der EU zu beobachten sind. So müssen zum Beispiel in Dänemark seit einiger Zeit bestimmte Betriebe kein Bargeld mehr annehmen. In Südeuropa ist die Bargeldobergrenze in den vergangenen Jahren deutlich gesenkt worden. In diesen Tagen tritt offenbar auch in Frankreich eine neue, sehr restriktive Regelung zum Halten von Bargeld in Kraft.
Degenhart: „Ich glaube nicht, dass ein generelles Bargeldverbot wirklich kommen wird. Doch die Diskussion darüber zeigt, dass sowohl die Wirtschaft als auch der Staat darauf aus sind, die Spuren zu verfolgen, die jeder Konsumvorgang bei elektronischer Bezahlung hinterlässt. Dies ist eine freiheitsfeindliche Entwicklung.“ Die Bürger sollten gezwungen werden, zu konsumieren, weshalb die Wirtschaft von einem Bargeld-Verbot profitiert. Die oft gehörte Behauptung: „nur Kriminelle brauchen Bargeld“ stelle alle Bürger unter einen Generalverdacht, mehr noch als bei der Vorratsdatenspeicherung, die immerhin vom EuGH kassiert wurde.
Wie aktuell die Debatte ist, zeigt der Vorstoß des nordrhein-westfälischen Finanzministers Bojans. Dieser fordert, Bargeldgeschäfte über 2.000 Euro zu verbieten. Bojans will die Restriktion auf Bundesebene vorantreiben. Degenhart zu einem derartig einschneidenden Schritt in Deutschland: „Das geht in die gleiche Richtung – und aus den 2.000 werden dann irgendwann 1.000 …“