Finanzen

Österreich: Verfassungsgericht prüft Gläubigerbeteiligung bei Heta-Abbau

Das österreichische Verfassungsgericht will eine mögliche Gläubigerbeteiligung bei der Krisenbank Heta prüfen. So muss noch geklärt werden, ob neben dem Staat auch die Gläubiger für die Abwicklung der Krisenbank bezahlen sollen.
28.07.2015 23:39
Lesezeit: 1 min

Das österreichische Verfassungsgericht kann das Thema Heta noch nicht zu den Akten legen: Die Richter nehmen bereits die im Frühjahr angekündigte Gläubigerbeteiligung bei der Krisenbank unter die Lupe. Ein Verfahren auf Antrag des Handelsgericht Wien laufe seit kurzem, sagte der Sprecher des Verfassungsgerichts am Dienstag. Das Handelsgericht hatte um Klärung gebeten, ob der Abbau der Heta unter dem neuen Bankensanierungs- und abwicklungsgesetz rechtmäßig ist. Dieses sieht im Grundsatz vor, dass nicht mehr der Staat, sondern auch die Gläubiger von Krisenbanken für deren Abwicklung bezahlen sollen. Wann das Gericht eine Entscheidung treffe, sei nicht absehbar, sagte der Sprecher. Durchschnittlich dauern Verfahren vor der höchsten juristischen Instanz in Österreich neun Monate.

Am Dienstag hatten die Richter ein Gesetz gekippt, mit dem Österreich bestimmte Gläubiger der Heta und deren Ex-Mutter BayernLB mit insgesamt 1,7 Milliarden Euro zur Kasse bitten wollte. Das Land plant darüber hinaus jedoch auf Grundlage des neuen Abwicklungsgesetzes einen noch viel umfassenderen Schuldenschnitt, der auch andere Anleihen, Nachrangkapital und Schuldscheindarlehen umfassen soll. Für die Investoren stehen dabei mehr als zehn Milliarden Euro im Feuer. Um darüber in Ruhe mit den Gläubigern zu verhandeln, haben die Behörden die Rückzahlung der Heta-Schulden bis zum Frühjahr 2016 ausgesetzt.

Viele Heta-Investoren hatten sich dagegen zur Wehr gesetzt. Sie wollen ihre Gelder zurück und zweifeln die Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise Österreichs an.

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