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Anzeige gegen Till Schweiger wegen „Volksverhetzung“

Ein Rechtswissenschaftler aus Münster hat den Schauspieler Till Schweiger angezeigt. Er hatte sich kritisch über eine Demo gegen eine Flüchtlingsunterkunft geäußert. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Verfahren kommt, ist gering. Schweigers Aussage ist unzweifelhaft als freie Meinungsäußerung zu qualifizieren.
04.09.2015 17:20
Lesezeit: 1 min

Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt einem Bericht des Hamburger Abendblatts zufolge gegen den Schauspieler Till Schweiger (Aktenzeichen (7101 Js 572/15).

Schweiger hatte im Hinblick auf eine geplante Demonstration im sächsischen Freital in einem TV-Talk gesagt:

„Ich glaub noch nicht mal, dass ein Politiker nach Freital gehen muss, es würde einfach reichen, wenn die zwei Hundertschaften da hinschicken und die Leute einkassieren, und sagen ,heute Nacht bleibt ihr im Knast, denkt mal darüber nach, was ihr hier macht, und morgen kommt ihr hier nicht mehr her‘“.

Diese Aussage ist nach geltender Rechtslage kaum als „Volksverhetzung“ zu qualifizieren. Wenn diese Aussage nicht als freie Meinungsäußerung gewertet wird, müsste vermutlich jeder Deutschen bald einen Staatsanwalt im Nacken haben. Die Staatsanwaltschaft muss jedoch tätig werden, weil es sich um ein Offizialdelikt handelt. Das Abendblatt zitiert nicht genannte „Fachleute“, die „fest damit rechnen“, dass „das Verfahren eingestellt wird“.

Ganz ungefährlich ist die Sache freilich nicht. Denn der §130 StGB sagt, dass der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt ist, wenn jemand

„gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert (bzw. aufstachelt, Ans 2a, Anm. der Redaktion“.

Damit könnte der Fall konstruiert werden, dass die Polizei zu einer „Willkürmaßnahme“ (Haft ohne Haftbefehl) gegen eine „nationale Gruppe“ (die demonstrierenden Deutschen) „aufgestachelt“ werden sollte.

Allerdings fehlt in diesem Fall die Hass-Komponente völlig; außerdem wird die Polizei umgangssprachlich nicht zu einer Willkürmaßnahme, sondern zur Einhaltung der Gesetze („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) aufgefordert. Das ist selbst mit gesundem Menschenverstand so ziemlich das Gegenteil von Volksverhetzung. Es ist kaum vorstellbar, dass irgendeine deutsche Behörde oder gar ein Gericht zu einer anderen Auffassung gelangen könnte.

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