Auf den Umtausch der virtuellen Währung Bitcoin fällt nach einem EU-Urteil keine Mehrwertsteuer an. In dieser Hinsicht sei die Internet-Währung wie andere Zahlungsmittel zu behandeln, entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-264/14).
Hintergrund der Entscheidung ist ein Fall aus Schweden. Ein Mann wollte dort den Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoins und umgekehrt anbieten. Deshalb wollte er von der in Schweden zuständigen Kommission wissen, ob für den An- und Verkauf Mehrwertsteuer zu zahlen ist.
Die Kommission sagte ja, weil Bitcoins wie gesetzliche Zahlungsmittel verwendet würden - Umsätze mit letzteren sind in der Europäischen Union von der Mehrwertsteuer befreit.
Die Steuerbehörde sah das anders und zog vor das oberste Verwaltungsgericht das Landes. Dieses bat die obersten europäischen Richter um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht.