Deutschland

WM 2006: Steuer-Razzia gegen Deutschen Fußball-Bund

Beim Deutschen Fußball-Bund in Frankfurt am Main hat am Dienstagmorgen eine Razzia stattgefunden. Es gehe um den Verdacht der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall. Hintergrund sind demnach die Unklarheiten wegen jener 6,7 Millionen Euro, die der DFB an die Fifa gezahlt haben soll.
03.11.2015 10:06
Lesezeit: 1 min

Die Justiz ermittelt im Zusammenhang mit der Vergabe der Weltmeisterschaft 2006 gegen hochrangige Funktionäre des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Es gehe um den Verdacht der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall, erklärte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Dienstag. „Diese richten sich gegen den Präsidenten des DFB und einstigen Vizepräsidenten des Organisationskomitees, den im Jahr 2006 amtierenden DFB Präsidenten und damaligen Schatzmeister des Organisationskomitees sowie den früheren DFB-Generalsekretär.“

Mehr als 50 Beamte haben am Dienstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Geschäftsräume des DFB in Frankfurt sowie die Wohnungen der Beschuldigten durchsucht. Im Fokus der Ermittler steht ein Geldtransfer von 6,7 Millionen Euro vom deutschen WM-Organisationskomitee an den Fußball-Weltverband Fifa. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, die Einreichung inhaltlich unrichtiger Steuererklärungen veranlasst und dadurch zu wenig Abgaben für das Jahr 2006 gezahlt zu haben.

„Nach derzeitigem Erkenntnisstand soll eine durch das Organisationskomitee im Frühjahr 2005 geleistete Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro für eine Kostenbeteiligung an einem Kulturprogramm im Rahmen der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 als Betriebsausgabe steuermindernd geltend gemacht worden sein, obwohl ihr tatsächlich ein anderer Zweck zugrunde lag und die Zahlung daher nicht als abzugsfähige Betriebsausgabe hätte geltend gemacht werden dürfen“, erklärte die Staatsanwaltschaft. „Hinsichtlich der weiteren in Betracht kommenden Tatvorwürfe der Untreue sowie der Bestechung im internationalen Geschäftsverkehr war wegen zwischenzeitlich eingetretener Verfolgungsverjährung ein Anfangsverdacht verneint und daher von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen worden.“ Vom DFB war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

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