Die US-Regierung hat im Abgas-Skandal Klage gegen Volkswagen eingereicht. VW drohen bei einem Erfolg der Klage Strafzahlungen in Milliardenhöhe. Die Reaktion der Investoren folgte prompt. Die Aktie des Konzerns gab am Dienstagvormittag zwischenzeitlich um mehr als fünf Prozent nach.
Die in Detroit (US-Staat Michigan) eingereichte Klage richte sich neben VW auch gegen die ebenfalls vom Skandal betroffenen Konzerntöchter Audi und Porsche, heißt es in der Mitteilung. VW habe den US-Umweltbehörden EPA und CARB den Einbau der verbotenen Programme bei der Zulassung der Autos verschwiegen und damit gegen US-Gesetze verstoßen.
Das Ministerium kündigte an, alle geeigneten Rechtsmittel auszuschöpfen. Bei der Klage handele es sich nur um einen ersten Schritt, erklärte die zuständige Bundesanwältin Barbara McQuade. Das könnte bedeuten, dass auf VW auch noch strafrechtliche Konsequenzen zukommen. Zudem laufen in den USA auch noch mehr als 500 Zivilklagen von Privatpersonen gegen VW, in denen es hauptsächlich um Betrug und Vertragsbruch geht. Darüber hinaus ermitteln etliche Bundesstaaten und US-Bezirke.
Ein VW-Sprecher sagte am Montagabend in Wolfsburg: „Wir kennen die Klageschrift noch nicht im Detail und werden sie nun zunächst prüfen.“ Man sei aber in einem ständigen Austausch mit den Behörden. In den Vereinigten Staaten hatte der Skandal um geschönte Test-Messwerte von Stickoxid-Abgasen begonnen. Volkswagen bereitet dort einen Rückruf von Fahrzeugen mit manipulierter Motor-Software vor. Bislang haben sich die Wolfsburger mit den US-Umweltbehörden auch noch nicht auf einen Plan dazu einigen können.
Hierzulande ziehen sich die Ermittlungen zur Abgas-Affäre in die Länge. Es müsse dabei ein möglicher Tatzeitraum von bis zu zehn Jahren aufgearbeitet werden, hatte der zuständige Braunschweiger Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe vor dem Jahreswechsel gesagt. Die Behörde ermittelt unter anderem wegen Betrugsverdacht gegen mehrere Mitarbeiter des Konzerns.
Wegen der falschen Abgaswerte bahnen sich auch in Deutschland teure Zivilklagen enttäuschter Autofahrer und VW-Aktionäre an. Anders als in den USA gibt es hierzulande jedoch kein Sammelklage-Verfahren: Jeder Autofahrer, der glaubt, einen Schaden erlitten zu haben, muss diesen dokumentieren, beweisen und dann selbst geltend machen. Auch in etlichen anderen Ländern laufen Ermittlungen und Verfahren gegen Volkswagen.