Deutschland

Fusion von Edeka mit Kaiser's Tengelmann unter Auflagen möglich

Lesezeit: 1 min
12.01.2016 11:48
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat die Fusion von Edeka mit Kaiser's Tengelmann heute unter Auflagen genehmigt. Dazu gehören vor allem Arbeitsplatzgarantien.
Fusion von Edeka mit Kaiser's Tengelmann unter Auflagen möglich

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Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will die Fusion von Edeka mit der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann unter Auflagen genehmigen. Auf einer Pressekonferenz stellte der Bundeswirtschaftsminister diese vor. So will Gabriel eine Ministererlaubnis erteilen, wenn Edeka die rund 16.000 Beschäftigungsverhältnisse für mindestens fünf Jahre „weitestgehend sichert“. Zudem müssen die tariflichen Bedingungen, die Mitbestimmungs- und Betriebsratsstrukturen erhalten werden. „Rechtssichere“ Tarifverträge mit Verdi sind Pflicht.

Die Filialen dürfen zudem fünf Jahre lang nicht an selbstständige Kaufleute übergeben werden. Sollte das nach Ablauf dieser Frist der Fall sein, müssen betriebsbedingte Kündigungen weitere zwei Jahre ausgeschlossen sein. Darüber hinaus darf Edeka die drei Birkenhof-Fleischwerke nicht schließen. Sie dürfen frühestens nach drei Jahren ausgegliedert werden.

Die Tengelmann-Gruppe will sich von ihrer traditionsreichen Supermarktkette trennen, da sie seit 15 Jahren Verluste macht. Das Bundeskartellamt untersagte aber im April vergangenen Jahres die Fusion, weil die Übernahme von 450 Kaiser's-Tengelmann-Filialen durch den Marktführer Edeka den Kartellwächtern zufolge in einigen Regionen zu einer „erheblichen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen“ geführt hätte.

Die Unternehmen beantragten daraufhin eine Sondergenehmigung bei Gabriel. Er kann diese erteilen, wenn nach seiner Einschätzung das Gemeinwohlinteresse - also beispielsweise der Erhalt von Jobs - die Wettbewerbsbedenken aufwiegt. Die Monopolkommission hatte dazu im August geurteilt, dass Gemeinwohlvorteile die Wettbewerbsbeschränkungen nicht aufwiegen. Sie riet Gabriel deshalb, keine Ministererlaubnis zu erteilen - auch nicht unter Auflagen. Gabriel muss sich daran aber nicht halten.


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