Einer der Selbstmordattentäter vom Brüsseler Flughafen, Ibrahim El Bakraoui, ist von der Türkei am 14. Juli 2015 in die Niederlande ausgewiesen worden. Die türkischen Behörden hätten ihn gemeinsam mit einem nicht genannten Deutschen in ein Flugzeug von Istanbul nach Amsterdam gesetzt, teilte der niederländische Justizminister Ard van der Steur am Donnerstagabend in einem Brief an das Parlament in Den Haag mit.
Die Niederlande wurden nach eigenen Angaben nicht über den Grund der Ausweisung informiert. Die türkischen Behörden hätten die niederländische Botschaft in Ankara am 14. Juli in einer Email informiert. Über dem Bericht steht «Very Urgent», aber näher Angaben würden nicht gemacht. Diese Erklärung erscheint Beobachtern absolut unglaubwürdig: Keine Email mit einem solchen Betreff wird ohne Inhalt versandt.
El Bakraoui hatte nach Angaben des Justizministers keinerlei Bezug zu den Niederlanden. Zu dem Zeitpunkt sei er auch nicht in den Datenbanken der niederländischen und internationalen Ermittler registriert gewesen. Es habe daher keinerlei Grund gegeben, ihn festzunehmen.
El Bakraoui war 2010 in Belgien zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden und vorzeitig freigekommen - offenbar trotz negativer Beurteilung der Gefängnisdirektion. Hätte er seine Strafe vollständig absitzen müssen, wäre er heute noch in Haft. Stattdessen wurde er im Juni 2015 an der türkisch-syrischen Grenze aufgegriffen und danach ausgewiesen.
Belgien ist laut Justizminister Koen Geens im vergangenen Jahr sehr spät von der Türkei über die Ausweisung des Terrorverdächtigen Ibrahim El Bakraoui informiert worden. «Wir wurden erst gewarnt, nachdem das Flugzeug (mit El Bakraoui) in Schiphol gelandet war», sagte Geens am Donnerstagabend mit Blick auf den niederländischen Flughafen in der Nähe von Amsterdam. Geens sprach laut dpa am Rande eines Krisentreffens mit seinen EU-Amtskollegen in Brüssel. Immerhin: Diese Warnung erfolgte Monate, bevor es zu den Anschlägen in Brüssel gekommen ist.
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