Finanzen

Einnahmen aus Erbschaften erreichen Rekordwert

Lesezeit: 1 min
12.08.2016 23:24
Die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer haben im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht. Der Streit um eine Reform des Erbschaftssteuer-Gesetzes wird indes fortgesetzt, eine vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist verstrich ergebnislos.
Einnahmen aus Erbschaften erreichen Rekordwert

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Die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer in Deutschland sind im vergangenen Jahr auf einen neuen Rekordwert von 6,3 Milliarden Euro gestiegen. Das waren 15,4 Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte.

Die steuerlich veranlagten Erbschaften und Schenkungen beliefen sich 2015 auf ein Vermögen von insgesamt 102 Milliarden Euro und fielen damit um 6,8 Milliarden Euro geringer aus als 2014. Knapp 57 Milliarden Euro davon blieben steuerbefreit, so dass unter dem Strich 35 Milliarden Euro an Vermögen steuerpflichtig war (plus 3,7 Prozent). In der Statistik werden nur Erbschaften und Schenkungen erfasst, die zu einer Steuerfestsetzung - auch mit null Euro - geführt haben.

In der großen Koalition von Union und SPD wird derzeit darüber gestritten, wie weit und unter welchen Auflagen der Staat Firmenerben entgegenkommen soll. Ein Ende Juni ausgehandelter Kompromiss der Koalition wurde vom Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause Anfang Juli gestoppt und an den Vermittlungsausschuss verwiesen: Insbesondere den von SPD, Grünen und Linken regierten Ländern gehen die Privilegien für Unternehmer zu weit, die mit dem Schutz von Arbeitsplätzen begründet werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2014 wesentliche Teile der bislang gültigen Steuervergünstigungen für Firmenerben gekippt und eine Frist für die Neuregelung bis Ende Juni dieses Jahres gesetzt.

Dem damaligen Urteil zufolge dürfen kleinere und mittlere Familienunternehmen bei der Erbschaftssteuer zwar weiterhin vollständig entlastet werden, um ihre Existenz und Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Es ist aber demnach unzulässig, größere Unternehmen weiter ohne konkrete Bedürfnisprüfung von der Erbschaftssteuer zu verschonen.

Weil die Frist an den Gesetzgeber für eine Neuregelung nun Ende Juni ergebnislos abgelaufen war, setzt das Gericht die Steuer nach der Sommerpause erneut auf die Tagesordnung.

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