Im Durchschnitt entsprechen die gesetzlichen Renten in Deutschland 49 Prozent des Aktiveinkommens. In den kommenden Jahren ist mit einer weiteren Absenkung auf 43 Prozent, möglicherweise sogar auf 41 Prozent zu rechnen. Die betrieblichen und privaten Vorsorge-Instrumente sind durch die Niedrig-, Null- und Minuszinsenpolitik unter Druck. Somit müssen viele mit Altersarmut rechnen.
Die bedrohlichen Entwicklungen in allen Bereichen des deutschen Renten-Systems werden im aktuellen Gutachten des Sachverständigen-Rats der Bundesregierung aufgezeigt. Aber: Kategorisch wird erklärt, dass Altersarmut in Deutschland keine nennenswerte Bedeutung hat und auch in Zukunft nicht zu befürchten ist. Diese Botschaft muss der Regierung gefallen, sie steht aber im Widerspruch zu den Details der 52 Seiten umfassenden Stellungnahme des Weisen-Rats. Der Widerspruch wird durch das Fehlen einer präzisen Definition der Altersarmut ermöglicht. Altersarmut wird nicht durch die Lebensumstände der Betroffenen bestimmt, sondern durch die Entscheidung der Experten, ab welchem monatlichen Einkommen jemand arm ist.
Ab welchem Einkommen ist jemand „altersarm“?
So betonen die Weisen, dass im Jahr 2015 nur 3,1 Prozent der 65jährigen oder Älteren die Grundsicherung in Anspruch genommen haben. Grundsicherung können Personen in Anspruch nehmen, die weniger als 775 Euro von der Gesetzlichen Rentenversicherung ausbezahlt bekommen und auch kein sonstiges Einkommen haben. Nur diese wären also von Altersarmut betroffen. Man geht zwar davon aus, dass die Altersarmut zunehmen wird, doch sollten auch 2029 nur 5,4 Prozent betroffen sein.
Es gibt noch andere Definitionen von Altersarmut:
- Die Grundsicherung selbst wird von manchen Experten als Maß genommen. Das wären derzeit 404 Euro für Alleinstehende und je 364 für Paare, also 728 Euro im Monat bei einem Zwei-Personen-Haushalt.
- Die Weltgesundheitsorganisation geht von Armut aus, wenn die Hälfte des Durchschnittseinkommens unterschritten wird. Nachdem das Netto-Einkommen je Arbeitnehmer im Schnitt bei knapp 1.800 Euro liegt, würde die Armutsgrenze bei etwa 900 Euro pro Person und Monat liegen. Allerdings wird nicht immer vom Durchschnittseinkommen ausgegangen, sondern das niedrigere Medianeinkommen – 50 Prozent verdienen mehr, 50 Prozent weniger - herangezogen, womit man in die Größenordung von etwa 700 Euro pro Person käme.
- Die EU sieht die Armutsgrenze nicht bei 50, sondern bei 60 Prozent des Durchschnittseinkommens, also in der Größenordnung von 800 Euro.
Fazit: Die offizielle Altersarmut beginnt erst, wenn das monatliche Nettoeinkommen unter rund 750 Euro liegt, wobei die meisten Berechnungen diesen Betrag für den Einzelnen ansetzen, manche sogar für einen Zwei-Personen-Haushalt. Eine präzise, allgemein gültige Definition für Altersarmut gibt es nicht.
Somit stellt sich die Frage, was empfinden die einzelnen als Altersarmut?
Die Antwort lautet in der Regel: Der Lebensstandard soll gegenüber der Aktivzeit nicht zu stark abfallen, vor allem nicht, solange man noch gesund ist und die frei verfügbare Zeit genießen kann. Entscheidend ist also das Einkommen in Relation zu den Aktivbezügen, die so genannte „Netto-Ersatzrate“. Aus diesem Gesichtspunkt werden weder das Durchschnitts- noch das Medianeinkommen beachtet, entscheidend ist nur der in der Aktivzeit gewohnte Lebensstandard. Gefragt wird, ob das bestehende Renten-System für einen angenehmen Lebensstandard sorgen kann. Die Antwort lautet für die meisten: Nein. Auch, wenn die verfügbaren Einkommen über den Schwellen liegen, die von Statistikern, Politologen und Soziologen als Armutsgrenze bezeichnet werden.
Das deutsche Renten-System beruht auf dem Drei-Säulenprinzip: Die gesetzliche Rente, die aus den Beiträgen der Aktiven in einem Umlagen-System finanziert wird, die betriebliche Altersvorsorge und die private Vorsorge, die auf der Kapitaldeckung beruhen und somit Ansparformen bilden. Der Sachverständigen-Rat hat sich mit den Perspektiven für alle drei Säulen befasst.
Trotz niedriger Ersatzraten droht der gesetzlichen Rente eine Krise
Seit dem Jahr 2004 sind in der Gesetzlichen Rentenversicherung eine Obergrenze für den Beitragssatz und eine Untergrenze für die als „Sicherungsniveau“ bezeichnete Ersatzrate gesetzlich verankert: Der Beitragssatz soll bis 2020 nicht über 20 Prozent, bis 2030 nicht über 22 Prozent ansteigen, das Sicherungsniveau vor Steuern nicht unter 46 Prozent und bis 2030 nicht unter 43 Prozent fallen.
Das Sicherungsniveau ist als Verhältnis der Standardrente zum durchschnittlichen Einkommen der Beitragszahler definiert. Die Standardrente erhält ein Beitragszahler, der in 45 Beitragsjahren jeweils das durchschnittliche Einkommen bezogen hat.
Mit 46 und 43 Prozent vor Steuern als gesetzlich fixierte Mindest-Ersatzraten wird offiziell davon ausgegangen, dass die gesetzliche Rente viele Betroffene zur Altersarmut verurteilt: Zahlreiche Rentner erreichen unter diesen Bedingungen weder den von der WHO angestrebten Satz von 50 und auch nicht den von der EU angepeilten Satz von 60 Prozent des Durchschnittseinkommens als Schwelle zur Altersarmut. Dies wird von der Politik akzeptiert, weil die zwei anderen Säulen für einen entsprechenden Ausgleich sorgen sollen.
Allerdings sind auch die fixierten, bescheidenen Werte der Gesetzlichen Rentenversicherung nicht zu halten.
Dafür sorgen drei Faktoren:
- Durch die geringe Fertilitätsrate von 1,4 Kindern je Frau wachsen zu wenige Beitragszahler nach. Die Zuwanderung ist nicht in der Lage für einen Ausgleich zu sorgen.
- Die Lebenserwartung steigt kontinuierlich, womit die Rentenkosten steigen. Trotz der derzeit in Etappen durchgeführten Anhebung des Pensionsantrittsalters überfordert die Dauer der Rentenzahlungen weiterhin das System.
- Das BIP weist nur bescheidene Wachstumsraten auf, die Wertschöpfung ist aber bestimmend für das Aufkommen an Pensionsbeiträgen und Steuern.
Ohne Veränderung der Beitragssätze, der Fertilitätsrate und des Renteneintrittsalters gerät das staatliche Rentensystem in die Krise. Die Entwicklung würde ohne Eingriffe zu folgenden Daten führen:
- Die Ersatzrate vor Steuern von derzeit im Schnitt 49 Prozent sinkt unter 42 Prozent.
- Der Rentenbeitragssatz steigt von derzeit knapp 20 Prozent auf über 24 Prozent.
- Die Bundeszuschüsse müssten von unter 3 Prozent des BIP auf über 4,5 Prozent angehoben werden. Die Staatsschulden explodieren von derzeit etwa 95 Prozent des BIP auf über 500 Prozent.
Die Konsequenz: Obwohl die Gesetzlichen Rentenversicherung durch die Reformen der vergangenen Jahre und die Absenkung der Ersatzrate derzeit Überschüsse ausweist, werden in Zukunft die weniger werdenden Beitragszahler mehr Beiträge und mehr Steuern zu zahlen haben, müssen die Renten sinken und wird das Renteneintrittsalter weiter steigen.
Für eine automatische Anhebung des Renteneintrittsalters
Der Sachverständigenrat plädiert für einen Automatismus, sodass der Pensionsantritt parallel zur Lebenserwartung angehoben wird und somit die durchschnittliche Rentendauer gleich bleibt. Die aktuelle Gesetzeslage besagt, dass der Rentenantritt bis 2029 auf 67 Jahre angehoben wird. Bis 2060 würde nach den Vorstellungen der Sachverständigen das Renteneintrittsalter auf 69 und bis 2080 auf 71 Jahre steigen. Dadurch käme eine Entlastung zustande, die aber weder höhere Beiträge, größere Staatszuschüsse noch geringere Ersatzraten gänzlich verhindern könnte.
Ein Signal in diese Richtung hat die Politik vor wenigen Tagen gegeben: Der Bundestag hat das „Flexi-Rentengesetz“ beschlossen, das das Arbeiten über das gesetzliche Renteneintrittsalter erleichtern soll. Wird länger gearbeitet, entsteht im Gegensatz zur bisherigen Regelung ein zusätzlicher Rentenanspruch. Außerdem wird den Beziehern von Teilrente der Zuverdienst erleichtert.
Hilfreich wäre naturgemäß eine höhere Fertilitätsrate, doch betont der Sachverständigenrat, dass man die private Entscheidung über die Zahl der Kinder respektieren müsse.
Die in den 2000-er Jahren durchgeführten Reformen sahen vor, dass die niedrigen Ersatzraten und die sich daraus ergebenen Rentenlücken durch die zweite und dritte Säule ausgeglichen werden.
Das Wort Rentenlücke bedarf einer Präzisierung. In der Regel wird vom allgemein üblichen Verständnis der Lücke ausgegangen: Welche Differenz klafft zwischen der Rente und dem früheren Aktiveinkommen. In der Fachliteratur der Pensionsexperten zu den aktuellen Problemen wird die Lücke als Differenz zwischen den gesetzlichen Renten vor und nach der Verringerung durch die Reform verstanden und gefragt wie viel von dieser Lücke über betriebliche und private Vorsorge ausgeglichen wird.
Nur 50 Prozent der Arbeitnehmer haben eine Betriebsrente
In den ersten Jahren nach der Reform expandierte die betriebliche Altersvorsorge kräftig: Hatten im Jahr 2001 nur 38 Prozent der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Betriebsrente, so waren es 2011 50 Prozent. Diese Angaben sind allerdings Schätzwerte aufgrund von Umfragen, eine verlässliche Erhebung ist nicht verfügbar. Beobachtet wurde jedenfalls, dass nach einer kräftigen Zunahme ab 2005 und stärker ab 2007 das Interesse deutlich nachgelassen hat.
Auch ist die Höhe der zu erwartenden Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge schwer abschätzbar. Erhebungen haben ergeben, dass derzeit etwa 70 Prozent der männlichen Bezieher derartiger Renten monatlich weniger als 500 Euro erhalten. Eine umfassende Statistik ist aber weder für die aktuelle Situation noch für die Zukunft verfügbar, da die direkten Zusagen der Unternehmen gegenüber den anderen Varianten – Versicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds – dominieren.
Die betriebliche Altersvorsorge wird durch die Arbeitnehmer selbst finanziert, indem sie der Umwandlung eines Teils des Arbeitsentgelts zustimmen. Die staatliche Förderung besteht in einer begrenzten Befreiung von Steuern und Sozialabgaben. Das Unternehmen muss eine Substanzgarantie abgeben. Somit sind einige Problemfelder gegeben: Die Arbeitnehmer müssen unmittelbar eine geringere Lohnzahlung akzeptieren. In vielen Fällen wird die Betriebsrente als direkte Zusage der Firma konzipiert, womit das Sparkapital grundsätzlich mit dem Schicksal der Firma verbunden ist. Im Konkursfall zahlt allerdings der von den Unternehmen dotierte „Pensions-Sicherungs-Verein“. Die Auslagerung steht nicht an erster Stelle, da die Betriebe vorzugsweise Rückstellungen bilden, wodurch das Sparkapital im Unternehmen zum Einsatz kommt.
Vor kurzem hat die Bundesregierung mit den Tarifvertragsparteien vereinbart, dass Arbeitgeber, wenn sie für Geringverdiener Beiträge von bis zu 480 Euro in eine bAV einzahlen, eine steuerliche Förderung von 30 Prozent erhalten. Arbeitnehmer sollen Beiträge bis zur Höhe von 7 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung steuerfrei in einen bAV-Vertrag einzahlen können. Auch die Einbeziehung von Riester-Verträgen in die betriebliche Altersvorsorge wird erleichtert.
Festzuhalten ist jedenfalls, dass nur 50 Prozent der Arbeitnehmer mit einer Betriebsrente rechnen können, also jeder zweite Arbeitnehmer auf die gesetzliche Rente und seine persönliche Vorsorge angewiesen ist.
Nur 44 Prozent der Förderberechtigten sparen auf eine Riester-Rente
Somit ist nach der Deckung durch die dritte Säule zu fragen. Im Rahmen der Pensionsreform wurde die nach dem damaligen Sozialminister genannte Riester-Rente eingeführt, die durch Zulagen gefördert wird. Bei Vorliegen bestimmter Bedingungen können die Einzahlungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. 44 Prozent der förderberechtigten Personen haben einen derartigen Vertrag. Die Zahlen sind dramatisch: Etwa 36 Millionen könnten eine Riester-Rente nutzen, tatsächlich sind es nur 16 Millionen und bei über 3 Millionen erfolgen derzeit keine Einzahlungen.
Untersuchungen, die nicht auf die einzelnen Personen, sondern auf die Haushalte abstellen, zeigen, dass in etwa 60 Prozent mindestens ein Mitglied entweder Anspruch auf eine betriebliche Rente oder ein Riester-Rente hat. Etwa 40 Prozent der deutschen Haushalte – der Bericht der Sachverständigen weist 39 Prozent für 2012 aus – verfügen über keine ergänzende Altersvorsorge und haben somit keine Möglichkeit, die Renten-Lücke zu schließen. Weder die Lücke zwischen der aktuellen und der früher üblichen Rente noch die Lücke zwischen der Rentenzahlung und dem Aktivbezug. Diese Gruppe muss folglich mit einem Einkommen von knapp mehr als 40 Prozent der im Schnitt gezahlten Löhne und Gehälter rechnen.
Diese Daten stehen im Bericht der Sachverständigen. Und in demselben Bericht wird die verschiedentlich geäußerte Befürchtung, dass bis zu 50 Prozent der deutschen Bevölkerung von Altersarmut bedroht wird, als absurd abgetan.
Die Zinspolitik gefährdet alle kapitalgedeckten Systeme
Allerdings sind die 60 Prozent der Haushalte, in denen mindestens eine Person eine private Vorsorge hat, die 50 Prozent der Personen, die Anspruch auf eine betriebliche Altersrente haben, und die 44 Prozent, die für eine Riester-Rente einzahlen, nicht gegen Problemen im Alter gefeit.
Die ergänzenden Instrumente, die im Rahmen der staatlichen Rentenpolitik berücksichtigt werden, beruhen ebenso wie die privaten Lebens- und Rentenversicherungen auf dem Kapitaldeckungsprinzip. Die deutsche Politik ist bei den Reformen in den 2000-er Jahren dem Grundsatz gefolgt, dass die Altersvorsorge auf mehreren Säulen und verschiedenen Systemen beruhen soll. Die Kombination der umlagenbasierten, gesetzlichen Rente mit kapitalgedeckten Systemen erschien daher optimal.
Die kapitalgedeckten Formen sind aber nun durch die Niedrig-, Null- und Minuszinsenpolitik der Europäischen Zentralbank in Frage gestellt. Ursprünglich wurde bei der Riester-Rente von einer durchschnittlichen Verzinsung von 4,5 Prozent ausgegangen, die bereits seit längerem nicht mehr gegeben ist. Auch kündigt sich keine Korrektur an. Somit sind diese Instrumente nicht in der Lage, die Kürzungen der staatlichen Rente auszugleichen.
Staatliche Zuschüsse als einzige Lösung?
Die Sachverständigen haben allerdings nur wenige Vorschläge, wie die Probleme der ergänzenden Vorsorge-Instrumente behoben werden können. Wie auch für die sich abzeichnende Krise der gesetzlichen Rente nur kleinere Korrekturen zur Debatte gestellt werden.
- Im Besonderen wird die zu niedrige Sparleistung der Haushalte hervorgehoben. Die Sparquote ist jedoch bis zu Einkommen von 2000 Euro negativ, steigt dann langsam an und beträgt erst ab Einkommen von 5000 Euro und höher 20 Prozent. Allerdings ist auch in diesen hohen Kategorien ein Rückgang von früher 25 auf nunmehr 20 Prozent zu beobachten.
- Bei der Veranlagung des Sparkapitals sollten die bestehenden Aktienquoten angehoben oder gänzlich beseitigt werden. Dadurch könnten höhere Erträge erzielt werden. Nicht näher analysiert wird in dem Bericht aber die Tatsache, dass nur ein kleiner Teil der Unternehmen an der Börse ist. Somit kann das Kapital der Vorsorge-Instrumente nur sehr beschränkt in der Realwirtschaft veranlagt werden. Die Rentner können daher auch nicht von den Gewinnen in der breiten Masse der Betriebe profitieren.
- Zudem nimmt der Sachverständigen-Rat die Zinspolitik und die dramatischen Folgen für die Altersvorsorge der Bevölkerung als gegeben hin und stellt keine Forderungen nach einer Korrektur.
- Somit bleibt letztlich nur eine Anhebung der staatlichen Zuschüsse zur Riester-Rente. Derzeit werden 3,2 Mrd. Euro aufgewendet, um die Rentenkrise spürbar zu entschärfen wäre ein Vielfaches vonnöten.
Die Perspektiven des deutschen Renten-Systems sind dramatisch. Man muss sich also fragen, wieso nur vereinzelt warnende Stimmen laut werden, aber noch keine allgemeine Beunruhigung zu beobachten ist. Die Antwort ist zweifach, unterschiedlich für die besser Situierten und für die Ärmeren:
- Die Vermögenden beruhigen sich mit dem Hinweis auf die vielfach vorhandenen Immobilien, die in den vergangenen Jahren enorm an Wert gewonnen haben, und übersehen eine Gefahr: Die Preise der Wohnungen, Häuser und Grundstücke sind nicht zuletzt stark gestiegen, weil die Anleger vor den niedrigen Zinsen geflohen sind. Höhere Zinsen werden die Entwicklung nicht umkehren, aber korrigieren.
- Private Lebens- und Rentenversicherungen, Fondsanteile und verschiedene Werte tragen ebenfalls zur Beruhigung bei.
- Die Ärmeren verlassen sich auf die Grundsicherung und übersehen, dass diese nur unter bestimmten Bedingungen bezahlt wird, nicht sehr hoch ist und vom Staat finanziert wird, der ständig den Sparstift ansetzt.
Und nicht zuletzt: Schließlich sagen doch die Weisen des Sachverständigen-Rats, in Deutschland ist Altersarmut kein Thema. Am Rande sei angemerkt, dass ein Mitglied dieses Rats sich von den Beruhigungsbotschaften distanziert hat.
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Ronald Barazon war viele Jahre Chefredakteur der Salzburger Nachrichten. Er ist einer der angesehensten Wirtschaftsjournalisten in Europa und heute Chefredakteur der Zeitschrift „Der Volkswirt“ sowie Moderator beim ORF.