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Damit fahren sie den Schutz für Profi-Investoren und die öffentliche Hand zurück, während Anlagen von Privatkunden und vielen Stiftungen bei Bank-Pleiten bis zu mindestens einer Million Euro je Kunde und Geldhaus abgesichert bleiben. „Mit den nun gefassten Beschlüssen stärken wir die Finanzkraft des Einlagensicherungsfonds für jene Kunden, die tatsächlich Schutz bedürfen“, sagte der Präsident des Privatbanken-Verbandes BdB, Hans-Walter Peters, am Mittwoch nach der Entscheidung der Delegiertenversammlung. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) befürchtet Nachteile für Investitionen der Unternehmen.
Bis zu einem Betrag von 100.000 Euro gilt die gesetzliche Einlagensicherung. Bisher sichern die Privatbanken – abhängig von ihrer Bilanzsumme – darüber hinaus deutlich höhere Beträge ab. In den vergangenen Jahren kam das die Verbandsmitglieder teuer zu stehen, allen voran die Deutsche Bank und die Commerzbank. Bei der Pleite der kanadischen Maple Bank zahlte die Einlagensicherung des BdB 2,7 Milliarden Euro, im Fall der deutschen Tochter von Lehman Brothers gut sechs Milliarden Euro (der ganze Skandal im Video am Anfang des Artikels).
Ab dem 1. Oktober unterliegen Bund, Länder und Kommunen sowie bestimmte Wertpapierfirmen und Finanzinstitute nicht mehr dem Schutz der freiwilligen Einlagensicherung. Langfristige Einlagen von Unternehmen sind von 2020 an ebenfalls nicht mehr abgesichert. Der Schutzumfang wird früheren Angaben zufolge um einen deutlich dreistelligen Milliardenbetrag sinken. Die Banken müssten deshalb künftig geringere Beiträge in den Sicherungsfonds einzahlen. Vor allem hofft der BdB jedoch, bei großen Bank-Pleiten künftig deutlich weniger nachzahlen zu müssen, wenn der Fondstopf nicht ausreicht.
Der DIHK kritisierte die Reform und forderte die Politik zum Handeln auf. „Niedrigzinspolitik und engmaschige Bankenregulierung schlagen mittlerweile bis auf die Absicherungssysteme der Wirtschaft durch“, sagte der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Volker Treier. Die Entscheidung der Privatbanken stelle ein Risiko für Investitionen der Unternehmen dar, wenn sie diese beispielsweise aus längerfristig angelegten Rücklagen finanzieren. „Um eine weitere Einschränkung der Einlagensicherung der Unternehmen abzuwenden, sollte der Gesetzgeber für mehr Verhältnismäßigkeit bei der Bankenregulierung sorgen.“