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Volkswagen: Keine Entschädigung, aber Extra-Garantie für Kunden in Europa

Volkswagen hat sich offenbar mit der EU-Kommission auf Maßnahmen für vom Abgas-Skandal betroffene Kunden geeinigt.
15.06.2017 01:46
Lesezeit: 1 min

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Im Dieselskandal können Volkswagen-Kunden in Europa nicht mit einer Entschädigung durch den Autokonzern rechnen. Die Brüsseler Behörde habe sich mit VW auf eine "De-Facto-Extragarantie" von zwei Jahren auf Bauteile geeinigt, die von der Reparatur betroffen seien, sagte ein Sprecher der EU-Kommission am Mittwoch und bestätigte einen entsprechenden Vorabbericht der Zeitung "Die Welt". VW-Konzernchef Matthias Müller habe EU-Justizkommissarin Vera Jourova Anfang dieser Woche über die Maßnahme informiert. Der Autobauer habe das seinen Händlern bereits mitgeteilt.

Volkswagen sprach in einer Stellungnahme hingegen nicht von einer rechtlich verbindlichen Garantie, sondern von einer "vertrauensbildenden Maßnahme". Diese seien ein Zeichen, dass mit den Aktualisierungen an den betroffenen Fahrzeugen keine negativen Auswirkungen auf die Haltbarkeit des Autos verbunden seien.

Die EU-Kommission hatte bisher darauf bestanden, dass VW-Kunden in Europa ebenso entschädigt werden wie US-Verbraucher. Ziel der Behörde war es, eine Art Extrazahlung oder eine freiwillige Entschädigung zu erreichen. Dazu hatte es mehrere Treffen zwischen EU-Kommissaren und Müller gegeben.

Bei einem Schadensersatz vergleichbar mit den zehn Milliarden Dollar, die Volkswagen in den USA allein für die betroffenen Diesel-Autos mit Zwei-Liter-Motoren zahlen muss, wäre nach Meinung von Experten die Existenz des Unternehmens in Gefahr. Denn während in den USA rund 500.000 Fahrzeuge betroffen waren, sind es in Europa 8,5 Millionen.

Zur nun getroffenen Vereinbarung zitierte die "Welt" Jourova mit den Worten: "Natürlich ist das noch immer nicht vergleichbar mit der Situation in den USA." Trotzdem sei man einem fairen Umgang mit den EU-Konsumenten näher als im September, als der Dialog mit VW aufgenommen worden sei.

Die EU-Behörde hat zudem ein Verfahren gegen Deutschland und andere Mitgliedsländer eröffnet, weil die dortigen Behörden ihre Pflichten bei der Überwachung von Autobauern und dem Verbot von Schummelsoftware bei Abgastests nicht eingehalten haben sollen.

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