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Bundesregierung: Nord Stream 2 fällt nicht unter EU-Kompetenz

Lesezeit: 2 min
16.07.2017 22:40
Zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission ist ein Streit um die Pipeline Nord Stream 2 entbrannt.
Bundesregierung: Nord Stream 2 fällt nicht unter EU-Kompetenz

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Zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission ist ein Streit um die Pipeline Nord Stream 2 entbrannt. Die Kommission will die Entscheidung an sich ziehen. Das Bundeswirtschaftsministerium ist strikt dagegen.

Bei Nord Stream 2 geht es im wesentlichen um eine deutsch-russische Allianz, die Deutschlands Energiesicherheit herstellen soll. Nach dem Ausstieg aus der Kernenergie, dem Ende der Kohle und den bekannten Problemen mit den Erneuerbaren Energien ist Deutschland auf Energie-Importe angewiesen. Aktuell kann nur Russland diese bedienen. Die USA wollen über Polen mit ihrem LNG nach Osteuropa exportieren. Polen will zum Energie-Hub werden und kämpft daher gegen eine mögliche deutsch-russische Achse, die als Konkurrenz gesehen wird.

Die EU-Kommission erklärt in einer Stellungnahme, warum sie sich mit Nord Stream 2 beschäftigen will:

„Nach Ansicht der Kommission trägt das Projekt Nord Stream 2 nicht zu den Zielen der Energieunion bei, neue Versorgungsquellen, Routen und Anbieter zu erschließen. Vielmehr könnte es einem einzigen Anbieter sogar erleichtern, seine Stellung auf dem EU-Gasmarkt weiter zu stärken, und mit einer weiteren Konzentration der Versorgungswege einhergehen. Derzeit gibt es gut funktionierende Gastransportinfrastrukturen, die die Energieversorgung in Europa sicherstellen. Bestehende Transportwege, insbesondere über die Ukraine, könnten durch den Bau von Nord Stream 2 jedoch gefährdet werden.

Während jede Onshore-Pipeline für den Gastransport über Nord Stream 2 nach Europa im Rahmen des Dritten Energiepakets dem EU-Energierecht unterliegen würde, ist der Offshore-Abschnitt der Pipeline ein Sonderfall. Ein Teil dieses Abschnitts, auf dem sich auch der einzige Eintrittspunkt befindet, liegt nämlich außerhalb des Hoheitsgebiets der EU. Die Kommission ersucht den Ministerrat daher um ein Verhandlungsmandat für einen besonderen Rechtsrahmen, um die Grundprinzipien des internationalen und EU-weiten Energierechts anwenden zu können.

Zu diesen Prinzipien zählen: Transparenz beim Pipeline-Betrieb, eine diskriminierungsfreie Entgeltfestsetzung, ein angemessener, diskriminierungsfreier Zugang Dritter, eine ausreichende Trennung zwischen den Tätigkeiten Versorgung und Fernleitung.

Der Vizepräsident für die Energieunion, Maroš Šefčovič, erklärte dazu: „Ein diversifizierter und wettbewerbsorientierter Gasmarkt ist eine der Prioritäten der EU in den Bereichen Energieversorgungssicherheit und Energieunion. Wie wir bereits mehrfach angemerkt haben, trägt Nord Stream 2 nicht zu den Zielen der Energieunion bei. Wird die Pipeline dennoch gebaut, müssen wir wenigstens dafür sorgen, dass sie transparent und im Einklang mit den wichtigsten Bestimmungen des EU-Energiemarkts betrieben wird.“

Miguel Arias Cañete, Kommissar für Klimapolitik und Energie, ergänzte: „Wie jedes andere Infrastrukturprojekt in der EU kann und sollte die Pipeline Nord Stream 2 nicht im rechtsfreien Raum oder ausschließlich nach dem Recht eines Drittlands betrieben werden. Wir ersuchen den Rat daher um ein Mandat für Verhandlungen mit Russland über einen besonderen Rechtsrahmen, damit wir die Grundprinzipien des EU-Energierechts auf Nord Stream 2 anwenden und für einen funktionierenden europäischen Energiebinnenmarkt sorgen können.“

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) teilt sieht die Rechtslage ganz anders. Eine Sprecherin des BMWI sagte den Deutschen Wirtschafts Nachrichten:

„Die EU-Kommission hat vor wenigen Wochen ein Mandat für Verhandlungen mit Russland zu Nord Stream 2 vorgelegt. Sie hat dieses auch beim Energieministerrat am 26.6.2017 vorgestellt. Wir werden dieses jetzt prüfen und unsere Stellungnahme in die weiteren Prozesse einbringen. Ganz allgemein gilt, dass es sich beim Projekt Nord Stream 2 nach unserer Auffassung in erster Linie um ein unternehmerisches Projekt handelt. Es gibt einen geltenden Regelungsrahmen im EU-Recht, das sog. 3. Energiebinnenmarktpaket, das den Regulierungsrahmen auch für die Netzinfrastruktur im EU-Energiebinnenmarkt regelt. Offshore-Projekte werden vom 3. Energiebinnenmarktpaket nach unserer Rechtsauffassung nicht erfasst.“

Zuvor hatte der russische Energieminister Alexander Novak der EU-Kommission vorgeworfen, das Projekt Nord Stream 2 sabotieren zu wollen. Der Widerstand gegen Nord Stream 2 speist sich insbesondere aus den osteuropäischen Staaten. Allen voran versucht Polen, selbst ein Energiedrehkreuz in Europa zu werden. Die amerikanischen Produzenten von Flüssiggas wiederum versuchen diesen Hebel zu nutzen, um Marktanteile in Europa gegen die Konkurrenz aus Russland zu gewinnen.

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