Politik

Crash-Gefahr: EU fordert rasche Verwertung von Sicherheiten

Lesezeit: 6 min
28.11.2017 00:56
Die Banken in Europa sitzen auf faulen Krediten von 1.000 Milliarden Euro. Die EU fordert von den Banken drastische Maßnahmen, die auch verlässliche Schuldner treffen könnten.
Crash-Gefahr: EU fordert rasche Verwertung von Sicherheiten

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Die EU-Kommission macht derzeit Druck und will, dass die „Europäische Einlagensicherung“ im Jahr 2018 beschlossen wird. Diese Einrichtung stößt auf harten Widerstand: Geplant ist, dass alle europäischen Banken für alle europäischen Banken haften. Dieses Grundkonzept bewirkt, dass die soliden, kapitalstarken Institute zahlen müssen, wenn die schwachen Banken in Not geraten. Um die Einlagen der maroden Banken zu sichern, werden die Kunden der gesunden Geldhäuser belastet.

Schon diese Belastung der erfolgreichen Kreditinstitute ist schwer nachvollziehbar. Zudem ergeben sich zusätzliche Probleme:

- Die Absicherung aller durch alle stellt eine Einladung an Manager dar, unverantwortliche Risiken einzugehen. Die Tatsache, dass Verluste zwar in die Pleite führen können, die Kunden aber abgesichert sind, wirkt wie ein Blanko-Scheck. Diese Problematik ist auch bei den bestehenden, nationalen Sicherungs-Systemen gegeben, die aber als überschaubare Einheiten erlebt werden. In Zukunft geht es um eine europaweite Garantie-Gemeinschaft.

- Die Schaffung eines Kollektivs der Banken soll die Staaten und somit die Steuerzahler davor bewahren, marode Institute retten zu müssen. Übersehen wird, dass die Verlustabdeckungen durch andere Banken letztlich zulasten aller Kunden gehen, die schließlich auch Steuerzahler sind. Bei staatlichen Rettungsaktionen, die ohne Zweifel problematisch sind, bleiben die gesunden Banken intakt.

- Die schon erfolgten und noch weiter auszubauenden Aktivitäten der Aufsichtsbehörden sollen die Haftungsgeber beruhigen: Die staatlichen Stellen würden schon darauf schauen, dass solide gearbeitet wird und keine Pleiten zustande kommen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Aufsichtsbehörden trotz aller Kontrollen Zusammenbrüche nicht vermeiden können.

- Grundsätzlich gilt, dass Banken die wie immer gestalteten Sicherungs-Systeme mit Beträgen in der Höhe von 0,8 Prozent der Einlagen dotieren müssen. Allerdings sollen die Beiträge nach dem jeweiligen Risiko-Profil der Institute gestaffelt werden. Vielfach wird bezweifelt, dass derartige Aufschläge im laufenden Geschäft zur Disziplin führen und in der Krise die Ausfälle substanziell abfedern können.

Die nationalen Systeme werden aktuell reformiert und die Kommission forciert eine zentrale Einlagensicherung

Bei den Bankkunden muss die Aktivität der EU-Kommission für Verwirrung sorgen. Die Richtlinie über Einlagensicherungssysteme aus dem Jahr 2014 ist keineswegs europaweit umgesetzt. In Deutschland wurden erst in den vergangenen Wochen Änderungen bei den bestehenden Sicherungs-Einrichtungen wirksam. In Österreich arbeitet ab Jänner 2018 neben den Sicherungs-Systemen der Institutsgruppen eine nationale Einrichtung. Alle diese Institutionen sollen aber nach dem Willen der Kommission in wenigen Jahren von einem zentralen, europäischen „European Deposit Insurance System – kurz EDIS“ abgelöst werden.

Die Banken sind durch hunderte Milliarden an gefährdeten Krediten bedroht

Der Eifer der Kommission bei der Umsetzung der „Europäischen Einlagensicherung“ konnte bislang durch ein Argument gebremst werden, das nun im Mittelpunkt steht: In den Bankbilanzen schlummern hunderte Milliarden an gefährdeten Krediten, so genannten „Non performing loans - NPL“, die auf die Finanzkrise 2008/2009 zurückgehen sollen. Diese Risiken könnten zu Bank-Pleiten führen und somit zum Verlust von Einlagen. Dann würde die neu zu schaffende Einlagensicherung für die Folgen der Jahre zurückliegenden Krise zahlen. Somit erklärt nun die Kommission, und wird dabei auch von den Finanzministern der Mitgliedstaaten unterstützt, dass dieses Problem zuerst zu bereinigen sei.

Um dieses Ziel zu erreichen, sollen, neben der Steigerung der Kapitalpolster, die NPL an Investoren verkauft werden. Allerdings ist das Interesse des Publikums an maroden Forderungen gering. Auch die Aussicht, dass die Kredite mit Abschlägen verkauft werden und im Falle einer doch stattfindenden, vollen Rückzahlung einen hohen Gewinn versprechen, überzeugt wenige. Somit will die Kommission ein Maßnahmen-Paket umsetzen, um den Verkauf von NPL zu fördern:

- In den Mitgliedstaaten sollen - soweit derartige Einrichtungen nicht schon bestehen ¬ so genannte „Asset Management Companies – AMC“ geschaffen werden, die den Banken NPLs abnehmen und weiter verkaufen. Diese Unternehmen wären entweder von privaten Investoren oder von öffentlichen Stellen zu errichten.

- Die Kommission erklärt: „An AMC can receive various degrees of public support.“ Angesichts des EU-Verbots öffentlicher Subventionen ist diese Feststellung erstaunlich. Es folgt auch gleich die Einschränkung: „Public support can only be given if it complies with European state aid and bank recovery and resolution rules.“ Womit man wieder beim Markt ist, der NPL skeptisch gegenüber steht.

Durch die Regeln der EU werden viele Kredite künstlich zu gefährdeten Forderungen

Zu hinterfragen ist auch, wieso die Banken noch zwischen 800 und 1.000 Mrd. Euro an gefährdeten Krediten in den Büchern haben, die noch aus der Krise 2008/2009 stammen sollen. Es kann sich definitionsgemäß nur um Forderungen gegen Privathaushalte und Unternehmen handeln, nachdem die Finanzierung von Staaten aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen als risikolos einzustufen ist.

- Tatsächlich „uneinbringliche“ Kredite aus der Zeit der Finanzkrise müssen längst wertberichtigt sein, da die betroffenen Banken sonst kein Testat der Wirtschaftsprüfer bekommen hätten. Ohne einen entsprechenden Bestätigungsvermerk bleibt nur die Schließung des Instituts.

- Somit geht es um „gefährdete“ Ausleihungen. Hier ist aber zu berücksichtigen, dass im Rahmen der Regulierungen von Basel III bis zu den Auflagen der Bankenaufsicht bei der EZB, SSM, und des Abwicklungsmechanismus SRM die Definition der „Gefährdung“ extrem verschärft wurde. Vor allem gilt nun die Regelung, dass ein Kunde beim geringsten Verdacht von Problemen in der Bewertung herabzustufen ist und der Kredit mit zusätzlichem Eigenkapital unterlegt werden muss. Ein Begleiten durch eine Krise ist somit nicht möglich. Kredite, auch von Unternehmen, die durchaus Zukunft haben, sind sehr rasch „NPL“.

- Diese Entwicklung wird durch das Bestreben der Kommission und der Aufsichtsbehörden getrieben, das Risiko der Banken möglichst niedrig zu halten. Damit wird aber eine Kernaufgabe der Kreditinstitute in Frage gestellt: Die Finanzierung über Ausleihungen ist die Übernahme von Risiko. Credo – ich glaube, dass der Kunde den Kredit zurückzahlen wird.

- Die Banken müssten wieder die Entscheidungsmacht bekommen, welche Risiken sie eingehen und welche nicht. Dies wäre für die Wirtschaft entscheidend, vor allem für die mittelständischen Unternehmen, die Kredite brauchen, weil sie zu klein sind, um den Kapitalmarkt zu nützen.

- An dieser Stelle muss daran erinnert werden, dass die Institute strengste Risiko-Auflagen erfüllen müssen, wenn es um die Vergabe von Krediten geht, aber bei Milliarden-Spekulationen nach wie vor ungehindert agieren können.

Auch abgesicherte Kredite werden zu „Non performing loans“

Die Regulierungen sorgen für schwer nachvollziehbare Bedingungen: Kredite sind bei Verschlechterung der Wirtschaftslage auch dann als gefährdet einzustufen, wenn sie durch Grundstücke, Wertpapiere oder sonstige Vermögenswerte abgesichert sind. Nachdem dieses Prinzip aber im Widerspruch zum traditionellen Kreditgeschäft steht, haben die Banken nach wie vor viele Ausleihungen, die aus der Sicht der üblichen Risiko-Beurteilung unproblematisch sind, aber aufgrund der EU-Regeln als gefährdet eingestuft werden müssen. Diese hat die Kommission nun auch im Fokus:

- Im „Mid-term Review of the Capital Markets Union Action Plan“ werden Maßnahmen für notwendig erklärt, die die rasche Verwertung von Sicherheiten erleichtern sollen. Verlangt werden gesetzliche Rahmenbedingungen, die diese Forderung unterstützen.

- In der Kommission wird erwartet, dass auf diese Weise freie Kapazitäten zur Vergabe neuer Kredite geschaffen werden.

- Übersehen wird, dass gut abgesicherte Kredite, die laufend bedient und somit verzinst werden, für Banken attraktiv sind, auch wenn die Debitoren mit wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen haben. Sie stellen bankwirtschaftlich im Gegensatz zu den EU-Regeln in vielen Fällen keine „gefährdeten“ Ausleihungen dar.

In mehreren Etappen zur „Europäischen Einlagensicherung“ ab 2018?

Die EU-Kommission geht davon aus, dass die „Europäische Einlagensicherung“ geschaffen wird, wenn das Problem der NPL gelöst ist. Dass dieses Ziel unter den gegebenen Bedingungen nicht leicht zu erreichen ist und auch die fundamentale Problematik einer Haftung aller für alle bestehen bleibt, wird nicht zur Kenntnis genommen.

Nach Anpassungen der ursprünglichen Pläne arbeitet man nun an einer Mehrstufenlösung:

- Geplant ist die Schaffung eines Europäischen Einlagensicherungsfonds, der in der Endausbaustufe für alle Einlagen zuständig ist. Gesichert werden Einlagen von Privaten und Unternehmen bis zu 100.000 Euro. Bei Sonderfällen wie etwa Guthaben, die aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung resultieren, sind für eine begrenzte Zeit auch bis zu 500.000 garantiert.

- Im Falle einer Bank-Insolvenz müssen die betroffenen Einleger innerhalb von 7 Tagen von den Garantie-Systemen entschädigt werden.

- Diese Bedingungen sind derzeit von den bestehenden Einlagensicherungen in den Staaten zu erfüllen, in Zukunft soll dafür EDIS – European Deposit Insurance System -  zuständig sein.

- In einer ersten Übergangsphase würde EDIS als Rückversicherung agieren: Wenn die auf nationaler Ebene existierenden Einrichtungen überfordert sind, hätte EDIS liquide Mittel zur Verfügung zu stellen. Diese Gelder sind Kredite, die EDIS aufnehmen und weitergeben soll, die aber zurückgezahlt werden müssen.

- In einer zweiten Etappe ist vorgesehen, dass EDIS im Rahmen der gegebenen, finanziellen Möglichkeiten als Versicherung agiert: Fehlbeträge der nationalen Einrichtungen werden abgedeckt, aber nicht über rückzahlbare Kredite, sondern aus vorweg getätigten Einzahlungen der Banken, die somit Versicherungsprämien darstellen.

- In der Endphase fließen alle Beiträge der Banken zu EDIS. Der Fonds wäre dann für die Sicherung aller Einlagen zuständig.

- Die Banken haben Beiträge in der Höhe von 0,8 Prozent der Einlagen vorweg einzuzahlen. Genügen diese Mittel nicht, dann sind weitere 0,5 Prozent aufzubringen.

- Zu berücksichtigen ist, dass nach den geltenden Bestimmungen bei Bankenkrisen zuerst Aktionäre und sonstige Eigentümer, Zeichner von nachrangigen Anleihen und Einleger mit Depots über 100.000 Euro zur Kasse gebeten werden. Sollen. In der Praxis wird diese Regel nicht immer eingehalten. Wenn die Mittel der Gläubiger und die Beträge der in den Staaten bestehenden Sicherheitseinrichtungen und des EDIS nicht ausreichen, müssen letztlich die Staaten doch zahlen.

Die Staaten werden auch in nächster Zeit jedenfalls in die Pflicht genommen, wenn die vorhandenen Einlagensicherungen überfordert sind. Die Europäische Einlagensicherung ist noch nicht einmal beschlossen, der Aufbau der Mittel wird sich über einige Jahre erstrecken. Das im vorigen Jahr formulierte Ziel einer Erreichung der Endausbaustufe von EDIS im Jahr 2024 ist bereits unrealistisch, da frühestens 2018 der Startschuss fällt.

***

Ronald Barazon war viele Jahre Chefredakteur der Salzburger Nachrichten. Er ist einer der angesehensten Wirtschaftsjournalisten in Europa und heute Chefredakteur der Zeitschrift „Der Volkswirt“ sowie Moderator beim ORF.

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Ronald Barazon war viele Jahre Chefredakteur der Salzburger Nachrichten. Er ist einer der angesehensten Wirtschaftsjournalisten in Europa und heute Chefredakteur der Zeitschrift „Der Volkswirt“ sowie Moderator beim ORF.


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