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Union und SPD haben sich am Dienstag auf eine Neuregelung des Familiennachzugs für Flüchtlinge verständigt. Demnach läuft die Aussetzung des Nachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus zum 31. Juli aus. Dann soll es ein monatliches Kontingent für den Familien-Nachzug bis zu 1.000 Menschen geben. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl sprach von einer „guten Einigung“.
Ein entsprechender Gesetzentwurf soll am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden. Als „Übergangsregelung“ werde die Aussetzung des Nachzugs bis Ende Juli befristet, so Högl. „Härtefälle sind hiervon nicht betroffen, bei Vorliegen dringender humanitärer Gründe kann auch weiterhin eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden“, betonte die SPD-Politikerin. Die Neuregelung werde dann „sorgfältig im Innenausschuss beraten“.
Unionspolitiker haben der SPD-Interpretation widersprochen, dass die erzielte Einigung beim Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus über das Sondierungsergebnis hinausgehe. „Mit der Neuregelung wird der Anspruch auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte endgültig abgeschafft“, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt am Dienstag. Das sei ein zentraler Baustein zur weiteren Begrenzung der Zuwanderung. „Neue Härtefallregelungen, die ein Mehr an Zuwanderung bedeutet hätten, gibt es nicht“, betonte er. Der Vizefraktionschef von CDU/CSU, Stephan Harbarth, erklärte, der Familiennachzug für diese Flüchtlingsgruppe werde nach dem 1. August streng begrenzt und „nur im Rahmen unserer Aufnahmemöglichkeiten“ erfolgen. „Auch in Zukunft wird es keinen Anspruch auf Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten geben.“ Der CSU-Innenpolitiker Stephan Mayer sprach von einer Härtefallregelung in einem „stark begrenzten Umfang“.
Die SPD hatte für sich in Anspruch genommen, sie habe damit durchgesetzt, dass der Familiennachzug definitiv nur bis Ende Juli ausgesetzt bleibe. Zudem würden Härtefälle auf die danach geplanten Kontingente von bis zu 1000 Nachzüglern pro Monat nicht angerechnet.