Im Bundesverkehrsministerium gibt es Zweifel an der Ermittlung der Stickoxid-Messwerte, anhand derer Fahrverbote für ältere Diesel-Pkw verhängt werden könnten. "Einige Standorte von Messstellen werden zurzeit kritisch hinterfragt, ob sie überhaupt den europäischen Vorgaben entsprechen", sagte Verkehrsstaatssekretär Steffen Bilger (CDU) der Bild-Zeitung . Zumindest für die Zukunft müsse gelten: „Neue Messstellen sollten objektive Werte ermitteln und nicht die schlechtestmöglichen.“
Hintergrund ist die EU-Richtlinie, mit der Aufstellung und technische Standards der Messstellen festgelegt sind. Dort heißt es, die Messstellen müssten in verkehrsnahen Zonen mindestens 25 Meter vom Rand verkehrsreicher Kreuzungen und höchstens zehn Meter vom Fahrbahnrand aufgestellt werden.
Bei einer Anhörung im Bundestag hatten dem Bericht zufolge Experten darauf hingewiesen, dass die Lage der Messstation am Neckartor in Stuttgart so gewählt wurde, „dass die lokal höchste Emission erfasst wird“. Schon auf der gegenüberliegenden Straßenseite wurden demnach nur etwa ein Drittel der Schadstoffwerte gemessen. Die erhöhten Konzentrationen, seien „lokale Höchstkonzentrationen und nicht auf anliegende Wohnviertel zu übertragen“.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte entschieden, dass Städte zur Senkung der Stickoxid-Belastung grundsätzlich Fahrverbote für Dieselautos verhängen dürfen. Die Bundesregierung will dies aber unbedingt vermeiden.
Hintergrund sind Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in inzwischen 28 Städten. Die Umweltschutzorganisation will erreichen, dass die Pläne zur Luftreinhaltung dort so geändert werden, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden. Nach Angaben des Umweltbundesamts (UBA) wurden 2017 die Stickoxid-Grenzwerte in insgesamt rund 70 Kommunen überschritten.
Die DUH hatte erst am Donnerstag Klagen gegen elf weitere Städte angekündigt, womit die Zahl auf 28 anstieg. Ziel der Organisation ist es, kommunale Behörden gerichtlich zur Durchsetzung von Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte zu zwingen, darunter auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Die Einhaltung der Grenzwerte sei nur „durch eine rasche Umsetzung kurzfristig wirksamer Maßnahmen“ möglich, erklärte die DUH. In Städten mit „deutlichen Überschreitungen“ werde dies „ohne Diesel-Fahrverbote nicht machbar sein“.