Politik

Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag wohl keine Steuer

Lesezeit: 1 min
16.05.2018 21:45
Das Bundesverfassungsgericht dürfte im Herbst ein Urteil zugunsten der öffentlich-rechtlichen Sender fällen.

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  

Das Bundesverfassungsgericht zieht das Argument der Kläger gegen die Rundfunkgebühren in Zweifel, dass das seit 2013 geltende Modell eine Steuer sei. Dass ein großer Kreis der Bevölkerung gebührenpflichtig sei, mache die Abgabe wohl noch nicht zu einer Steuer, wandte Gerichts-Vizepräsident Ferdinand Kirchhoff am Mittwoch ein. Außerdem sei der Gesetzgeber bei der Verwendung von Steuereinnahmen frei, Rundfunkgebühren gingen aber allein an die öffentlich-rechtlichen Anstalten und dienten der Programmfinanzierung.

Das oberste deutsche Gericht verhandelt seit Mittwoch über die Klagen dreier Privatpersonen und des Autovermieters Sixt gegen den Rundfunkbeitrag. Sie halten das seit 2013 geltende Modell für verfassungswidrig, weil für jede Wohnung unabhängig von Empfangsgeräten und Nutzung 17,50 Euro im Monat zu zahlen sind. In Wirklichkeit sei die neue Gebühr eine Steuer, so die Beschwerdeführer. Die Unterscheidung zwischen Gebühr und Steuer ist deshalb bedeutend, weil die Länder für Steuern gar nicht zuständig sind, sie hätten also gar nicht die Kompetenz für das neue Zahlungsmodell gehabt und es wäre vom Tisch.

Breit erörtert wurde vom Ersten Senat das Argument, dass der Rundfunkbeitrag allein pro Wohnung anfällt – unabhängig von den tatsächlichen Empfangsgeräten. Die Länder begründeten den Wohnungsbezug damit, dass der Empfang inzwischen unabhängig von Fernseh- und Radiogeräten möglich sei – etwa über Smartphones. Das könne nicht mehr kontrolliert werden, ohne ständige Kontrolle und Überwachung im privaten Bereich. Die habe man aber nicht gewollt und sich deshalb für die wohnungsbezogene Gebühr entschieden. Eine Gebühr nach Bewohnerzahl pro Wohnung würde zudem Familien benachteiligen und den Verwaltungsaufwand erhöhen.

Ebenfalls am Mittwoch befasste sich das Verfassungsgericht mit der Rundfunkgebühr für Betriebe und geschäftlich genutzte PKWs. Der Autovermieter Sixt beanstandet, dass er von Januar bis Juni 2016 Gebühren von 1,4 Millionen Euro bezahlen musste. Extra Gebühren für die Mietwagen seien nicht gerechtfertigt, zumal das Unternehmen bereits Rundfunkgebühren für seine Betriebsstätten bezahlen müsse. Die Verhandlung über Rundfunkgebühren für Betriebe war ursprünglich für Donnerstag geplant, wurde aber kurzfristig vorgezogen. Das Urteil wird erst nach der Sommerpause fallen.

***

Für PR, Gefälligkeitsartikel oder politische Hofberichterstattung stehen die DWN nicht zur Verfügung. Bitte unterstützen Sie die Unabhängigkeit der DWN mit einem Abonnement:

Hier können Sie sich für einen kostenlosen Gratismonat registrieren. Wenn dieser abgelaufen ist, werden Sie von uns benachrichtigt und können dann das Abo auswählen, dass am besten Ihren Bedürfnissen entspricht. Einen Überblick über die verfügbaren Abonnements bekommen Sie hier.


Mehr zum Thema:  

Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Bildung für die Zukunft SOS-Kinderdorf Thüringen im Einsatz für die Demokratie

In einer Zeit, in der die Unzufriedenheit mit der Politik wächst, engagiert sich das SOS-Kinderdorf Thüringen mit einem Demokratieprojekt...

DWN
Finanzen
Finanzen Antizyklisches Investieren: Lässt sich damit der Markt schlagen?
23.12.2024

Wer antizyklisch investiert, macht das Gegenteil dessen, was die meisten Anleger tun. Ist dabei eine höhere Rendite zu erwarten als bei...

DWN
Politik
Politik Und noch ein europäischer Alleingang: Fico zu Gesprächen mit Putin im Kreml
23.12.2024

Der slowakische Regierungschef Fico zeigt mit einem Überraschungsbesuch im Kreml, dass die EU-Front gegen Russlands Präsidenten Putin...

DWN
Panorama
Panorama Amokfahrt von Magdeburg: Trauer, Entsetzen und offene Fragen halten Deutschland in Atem
22.12.2024

Fünf Menschen sind tot, 200 verletzt: Nach der folgenschweren Fahrt mit einem Auto über den Weihnachtsmarkt in Magdeburg stellt sich die...

DWN
Politik
Politik Donald Trump hofft: Elon Musk übernimmt (noch) nicht die US-Präsidentschaft
22.12.2024

Kritiker nennen den Tech-Milliardär süffisant «Präsident Musk». Donald Trump stellt klar, wer das Sagen hat - bestreitet aber auch...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Quiet Quitting: Der stille Job-Rückzug mit gefährlichen Folgen
22.12.2024

Ein stiller Rückzug, der Unternehmen erschüttert: Quiet Quitting bedroht die Substanz deutscher Betriebe. Warum immer mehr Beschäftigte...

DWN
Politik
Politik Steuern und Abgaben: Mehrheit der Steuerzahler zahlt 2025 noch mehr – mit oder ohne Ampel!
22.12.2024

Das „Entlastungspaket“ der Ampel ist eine Mogelpackung, denn Steuersenkungen sind nicht vorgesehen. Im Gegenteil: Ab dem 1. Januar 2025...

DWN
Technologie
Technologie DWN-Sonntagskolumne: Künstliche Intelligenz Hype Cycle - Zwischen Revolution und Enttäuschung
22.12.2024

Ist künstliche Intelligenz nur ein Hype oder der Beginn einer Revolution? Zwischen hohen Erwartungen, Milliardeninvestitionen und...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Psychische Gewalt am Arbeitsplatz: Ursachen, Folgen und Lösungen
22.12.2024

So können Unternehmen gegen verbale Übergriffe aktiv werden- Beleidigungen, Drohungen und Beschimpfungen: Rund ein Drittel der...