Die schwedische Regierung hat sich dafür entschieden, Gazprom Genehmigungen zu erteilen, um Gasleitungen durch die schwedischen Ostseegewässer als Teil des viel größeren Nord Stream 2-Energienetzes zu verlegen, berichtet der EUObserver.
Die schwedische Regierung hatte am Donnerstag gemeldet, dass sowohl das nationale als auch das internationale Recht der Regierung keine Möglichkeit gebe, Nord Stream 2 abzulehnen. Zuvor hatten auch Finnland und Deutschland Genehmigungen zum Bau von Nord Stream 2 erteilt. Das Projekt Nord Stream 2 besteht aus zwei parallelen Gaspipelines von Russland nach Deutschland. Jede ist etwa 1.200 Kilometer lang. Schweden hatte bereits 2009 die Erlaubnis für Nord Stream 1 erteilt, das zwischen 2011 und 2012 gebaut wurde.
Das zweite Netz, das durch schwedische Gewässer fließen soll, wird von den deutschen Energiekonzernen Uniper und Wintershall, der anglo-holländischen Gruppe Shell, der österreichischen OMV und der französischen Firma Engie finanziert. Es würde auch etwa 80 Prozent der russischen Gastransporte auf einer einzigen Route nach Europa konzentrieren.
Die EU-Kommission hat sich bisher kritisch gegenüber Nord Stream 2 geäußert. Doch der EU-Rat vertritt offenbar eine andere Position. Einem offiziellen Dokument des Rats der Europäischen Union zufolge sollen die vorgeschlagenen erschwerten Auflagen der EU-Kommission für den Bau der Pipeline Nord Stream 2 unzulässig sein, da sie gegen die Seerechtskonvention der UN (UNCLOS) und gegen internationales Recht verstoßen würden. Das geht aus einem Gutachten des Rats hervor, das auf den 1. März 2018 datiert ist.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) ist ebenfalls gegen die Linie der EU-Kommission. Eine Sprecherin des BMWI sagte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten: „Ganz allgemein gilt, dass es sich beim Projekt Nord Stream 2 nach unserer Auffassung in erster Linie um ein unternehmerisches Projekt handelt. Es gibt einen geltenden Regelungsrahmen im EU-Recht, das sog. 3. Energiebinnenmarktpaket, das den Regulierungsrahmen auch für die Netzinfrastruktur im EU-Energiebinnenmarkt regelt. Offshore-Projekte werden vom 3. Energiebinnenmarktpaket nach unserer Rechtsauffassung nicht erfasst.“
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