Zu der Meldung des afghanischen Flüchtlingsministeriums über den Selbstmord will das Innenministerium nun den Sachverhalt ermitteln.
Eine Sprecherin des Innenministeriums sagte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten am 11. Juli 2018: „Wir haben heute Morgen von afghanischen Behörden erfahren, dass einer der Passagiere, der mit dem letzten Rückführungsflug am 3./4. Juli 2018 nach Afghanistan zurückgeführt wurde, gestern tot in einer Zwischenunterkunft in Kabul aufgefunden wurde. Nach Angaben der afghanischen Behörden handelte es sich um einen Selbstmord. Dies ist ein Vorfall, den wir sehr bedauern, auch Herr Bundesminister Seehofer zutiefst bedauert. Wir stehen im engen Kontakt mit den afghanischen Behörden zu diesem Fall, um die näheren Umstände dieses Vorfalls zu ermitteln. Des Weiteren haben wir mit der Hansestadt Hamburg Kontakt aufgenommen, die für die Rückführung der betroffenen Person verantwortlich ist.”
Nach Angaben eines Sprechers der Hamburger Ausländerbehörde handelte es sich um einen 23-Jährigen, der im Jahr 2011 erstmals eingereist sei. Er habe noch im selben Jahr einen Asylantrag gestellt, der 2012 abgelehnt wurde. Dagegen sei Klage erhoben worden. Da das Klageverfahren aber vom Antragsteller offensichtlich nicht weiter betrieben worden sei, habe die Klage 2017 als zurückgezogen gegolten. Der Mann, der zuletzt geduldet war, sei rechtskräftig verurteilt gewesen wegen Diebstahls, Besitzes von Betäubungsmitteln, Widerstandes gegen Vollzugsbeamte und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Er sei nach Kenntnis der Ausländerbehörde ledig und kinderlos.