Die Justizbehörden haben in diesem Jahr bei der Verfolgung von Steuerbetrug, Sozialmissbrauch und säumiger Privatschuldner so häufig Kundendaten von Banken abgefragt wie nie zuvor. Beim zuständigen Bundeszentralamt für Steuern seien im ersten Halbjahr 391.442 Kontenabfragen von Steuerbehörden, Sozialämtern und Gerichtsvollziehern eingegangen, berichtete die dpa unter Berufung auf das Bundesfinanzministerium. Das seien 38 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum gewesen.
Seit 2005 dürfen Behörden Konten von Bürgern ermitteln, seit 2013 auch Gerichtsvollzieher. Die Stellen erhalten nur Informationen zur Existenz des Kontos sowie einer möglichen Löschung, zudem den Namen und das Geburtsdatum des Bürgers. Kontostände oder Kontobewegungen werden ihnen nicht mitgeteilt. Aufgrund der größeren Zugriffsrechte für Behörden ist die Zahl der Abfragen von Kundendaten seit 2010 stark gestiegen, von damals 56.669 auf 692.166 im Jahr 2017.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sieht die Entwicklung kritisch. Mit der stetig steigenden Zahl der Abrufersuche "steigt auch das Risiko für fehlerhafte Datenübermittlungen oder Personenverwechslungen", sagte die CDU-Politikerin. Für Betroffene könne das im Einzelfall äußerst unangenehme Folgen wie Kontensperrungen nach sich ziehen. "Der Gesetzgeber sollte daher prüfen, ob weit gestreute Abrufbefugnisse wie beim Kontenabrufverfahren wirklich zwingend erforderlich sind."