Die Bundesregierung will den Austausch von Daten über Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge zwischen den verschiedenen Behörden erleichtern. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Haus von Innenminister Horst Seehofer (CSU). Dieser sieht unter anderem vor, dass Jugendämter, das Auswärtige Amt, deutsche Botschaften und andere Stellen Informationen direkt aus dem Ausländerzentralregister abrufen können. Außerdem soll Beamten der Bundespolizei künftig auch außerhalb der 30-Kilometer-Zone an der Grenze im Rahmen ihrer Aufgaben die erkennungsdienstliche Behandlung von Asylsuchenden gestattet sein.
Ein erstes Gesetz für den verbesserten Datenaustausch zwischen den Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte die Bundesregierung 2016 beschlossen - damals noch unter Seehofers Amtsvorgänger Thomas de Maizière (CDU). Sie reagierte damit auch auf Betrugsfälle von Asylbewerbern, die sich an verschiedenen Orten angemeldet und mehrfach Leistungen bezogen hatten.