Die Rückforderung von Kleinbeträgen, die das Jobcenter Hartz-IV-Empfängern versehentlich zu viel überwiesen hat, verursacht Millionen von Euro an Verwaltungskosten. Die Rückforderungen kosteten deutlich mehr, als sie einbringen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Insgesamt seien 2018 von den Jobcentern 18 Millionen Euro an Kleinbeträgen bis 50 Euro zurückgefordert worden. Dies habe jedoch Verwaltungskosten in Höhe von 60 Millionen Euro verursacht. Seien die Rückforderungsbeträge noch geringer gewesen, habe sich das Missverhältnis weiter verschärft. Forderungen bis 20 Euro hätten 4,6 Millionen Euro eingebracht, aber 40,6 Millionen Euro an Verwaltungsaufwand bedeutet.
"Hartz IV verwaltet sich selbst und verliert sich in Kleinigkeiten", sagte der Bundestagsabgeordnete Kai Whittaker (CDU) der "SZ". Es gehe nicht mehr um Menschen, sondern um Bürokratie. Der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, forderte die Einführung einer Bagatellgrenze. "Der jetzige Aufwand für Erstattung und Aufhebung von kleinen Beträgen steht in keinem Verhältnis zum Ertrag", sagte Scheele der "SZ".