Die Innenminister von Union und SPD wollen sogenannte digitale Spuren aus dem Bereich Smart Home - beispielsweise Aufzeichnungen von Sprachassistenten - als Beweismittel vor Gericht verwenden. Das berichten die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Mittwochsausgaben) unter Berufung auf eine Beschlussvorlage Schleswig-Holsteins für die Innenministerkonferenz (IMK) am 12. Juni, wie AFP berichtet.
Digitalen Spuren kommt laut der Beschlussvorlage "eine immer größere Bedeutung" bei der Aufklärung von Kapitalverbrechen und terroristischen Bedrohungslagen zu. Fernseher, Kühlschränke oder Sprachassistenten wie Alexa, die mit dem Internet verbunden sind, sammeln nach Auffassung der Innenminister permanent wertvolle Daten, die für Sicherheitsbehörden von Bedeutung sein könnten.
Sie sollen nach der Beschlussvorlage des schleswig-holsteinischen Innenministers und IMK-Vorsitzenden Hans-Joachim Grote (CDU) deswegen künftig gesichtet und ausgewertet werden dürfen. Die Innenstaatssekretäre von Union und SPD haben sich dem Bericht zufolge in der vergangenen Woche in Berlin auf einer Vorkonferenz darauf verständigt, den Antrag Schleswig-Holsteins unterstützen zu wollen.
Digitale Spuren sollen demnach nur mit richterlicher Anordnung ausgewertet werden dürfen. Die Innenminister, die kommende Woche zu ihrer dreitägigen Frühjahrskonferenz in Kiel zusammenkommen, rechnen mit Widerstand seitens der Datenschützer in Bund und Ländern.
Das Verbraucherschutzministerium erinnerte an die Eigenverantwortung der Bürger. Wer sich Alexa ins Schlafzimmer stelle, gehe natürlich die Gefahr ein, dass mitgehört werde und Daten generiert würden. "Diese Daten sind da, und natürlich können die Daten in ganz vielerlei Hinsicht verwendet und theoretisch auch von Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt werden", sagte ein Sprecher. "Das muss sich jeder fragen, der solche Sprachassistenten in seinem privatesten Umfeld verwendet."
Scharfe Kritik kam von den Grünen. "Die Digitalisierung unseres Lebens darf nicht dazu führen, dass der Einzelne den Ausforschungs- und Kontrollwünschen des Staates gerade in dem von Artikel 13 des Grundgesetzes besonders geschützten Bereich der eigenen Wohnung schutzlos ausgeliefert ist", erklärte der stellvertretende Fraktionschef Konstantin von Notz.
So stelle sich auch die Frage immer drängender, ob die Auswertung von durch sogenannte Smart-Home-Geräte gesammelten Daten nicht gegen den Grundsatz verstoße, dass ein Beschuldigter sich nicht selbst belasten müsse. "Denn dieser eiserne Rechtsstaatsgrundsatz wird ad absurdum geführt, wenn der Staat sehr umfänglich auf Datenträger zugreifen darf, die präziser und umfassender Daten und Informationen preisgeben, an die sich ein Mensch kaum erinnern könnte."