Drei 14-Jährige und zwei 12-Jährige - alle haben die bulgarische Staatsangehörigkeit - stehen im Verdacht, am Freitagabend in Mülheim eine junge Frau in einem Waldstück vergewaltigt zu haben. Die beiden Zwölfjährigen sind strafunmündig. Einer der 14-Jährigen sitzt wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft. Er soll in der Vergangenheit in noch strafunmündigem Alter wegen zwei sexuellen Belästigungen aufgefallen sein, hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Die Bezirksregierung Düsseldorf erklärte, dass die Verdächtigen bis zu den Sommerferien ihre Schulen in Mülheim nicht mehr besuchen werden.
Eine Gefährdung des Kindeswohls liege in den Familien der Zwölfjährigen offensichtlich nicht vor, sagte der Sprecher weiter. Dies habe die Polizei geprüft, als sie die beiden nach der Tat zu ihren Familien gebracht habe. Eine sogenannte Inobhutnahme der Kinder ist nach früheren Angaben der Stadt nur möglich, wenn die Eltern mit der Situation überfordert sind.
Zu den Familien der drei 14 Jahre alten Tatverdächtigen sei kein Kontakt aufgenommen worden. Dort seien zunächst die Strafermittlungsbehörden am Zuge, sagte der Stadtsprecher weiter. «Dort kommt es darauf an, wie die Staatsanwaltschaft diesen Fall weiter beurteilt.» Das Jugendamt sei aber immer offen für Beratungsgespräche.
Die Polizei will noch weitere Zeugen vernehmen und DNA-Spuren auswerten. Eine eigene Ermittlungskommission soll nicht gebildet werden. Der Fall wird von einem Kommissariat bearbeitet, das sich nur mit Sexualstraftaten befasst.
Angesichts des jungen Alters der Tatverdächtigen hatte unter anderem der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, gefordert, das Alter für die Strafmündigkeit in Deutschland auf zwölf Jahre herabzusetzen.
Der Deutsche Richterbund wies das Ansinnen zurück. «Die Gleichung mehr Strafrecht gleich weniger Kriminalität geht bei den Jugendlichen nicht auf», teilte der Vorsitzende Jens Gnisa der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Jugendstrafrecht habe sich im Grundsatz bewährt. «Es hat durch den darin niedergelegten Erziehungsauftrag zu einem deutlichen Rückgang der Jugendkriminalität geführt», so Gnisa. Man sehe daher auch keine Notwendigkeit, das Alter für Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre herabzusetzen.