Finanzen

Bundesregierung gegen Änderung an Aufsichtsregeln für Versicherer

Die Bundesregierung ist gegen ein Nachjustieren der erst zu Jahresbeginn eingeführten europäischen Aufsichtsregeln für die Versicherungsbranche.
17.10.2016 14:44
Lesezeit: 1 min

In dem als "Solvency II" bekannten Regelwerk seien bisher „keine schwerwiegenden Schwachstellen“ in der Versicherungsregulierung ausgemacht worden, sagte Finanzstaatssekretär Michael Meister auf einer Konferenz des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Montag in Berlin. „Wir können den Vorstoß der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA daher nicht nachvollziehen, bereits jetzt grundlegende Änderungen eines zentralen Bausteins von Solvency II vorzuschlagen“, sagte der CDU-Politiker. Die Diskussion sei verfrüht.

Die EIOPA befragt derzeit Betroffene und Experten, wie der langfristige Zins ("ultimate forward ratio") künftig ermittelt werden soll, aus dem die Versicherer ihre Verpflichtungen errechnen müssen. Eine Änderung der Methode würde sich auf die risikofreie Zinsstrukturkurve unmittelbar auswirken, eine der wesentlichen Stellschrauben zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen. „Es handelt sich um ein politisches Herzstück zur Einigung auf Solvency II. Eine punktuelle Nachjustierung droht das bestehende Gleichgewicht zu zerstören“, warnte Meister. Der Vorstoß der EIOPA wirke auf ihn zum jetzigen Zeitpunkt „mehr als befremdlich“. Die Bundesregierung lehne das Vorgehen ab.

Nach dem seit Januar geltenden neuen Regelwerk "Solvency II" richtet sich der Kapitalbedarf der Versicherer in der Europäischen Union (EU) nach den Risiken, die in ihrem Geschäft stecken. Die anhaltend niedrigen Zinsen drücken derzeit auf die Kapitalpolster der Unternehmen, wie zuletzt die Finanzaufsicht BaFin in einer ersten Bilanz der neuen Kapitalvorschriften der Versicherer berichtet hatte.

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