Beim Blick auf die Stromrechnung hat sich gewiss schon manch einer gefragt: Wie setzt sich der Strompreis eigentlich zusammen? Was sind denn die Komponenten? Mehrwertsteuer: ist klar. Kilowattstunden: ist auch klar. Entspricht meinem Verbrauch. Der Kilowattpreis meinem gewählten Tarif. Aber was bedeutet ein Grundpreis? Ein Arbeitspreis? Wahrscheinlich schießt einem schnell durch den Kopf: „Das verstehe, wer will, ist mir viel zu kompliziert“.
Ganz so kompliziert ist es nicht. Denn die Gesamtsumme auf der Rechnung (die Mehrwertsteuer einmal außer Acht gelassen) setzt sich zusammen aus Grundpreis und Arbeitspreis und wird multipliziert mit der verbrauchten Strommenge, nämlich der Zahl der Kilowattstunden.
Nicht unerheblich bei der Kostenzusammensetzung ist die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Laut § 60 EEG müssen die Stromversorgungsunternehmen für jede an Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber entrichten. Diese Umlage ist seit ihrer Einführung immer wieder gestiegen.
Doch der Reihe nach.
Legen wir den Fokus zunächst auf den Grundpreis: Er bezeichnet eine monatlich pauschale Grundgebühr. Er fällt unabhängig vom Verbrauch an und deckt Kosten für den Zähler und die Rechnungsstellung ab. Da die Infrastruktur stets benötigt wird – ganz unabhängig vom Stromverbrauch – ist der Grundpreis vom Stromkunden nicht beeinflussbar. Selbstverständlich kann man beim Abschluss des Stromvertrags mit dem Anbieter auf das Angebot des Grundpreises achten.
Wichtiger für die Zusammensetzung des Strompreises sind jedoch die Arbeitspreise. Beim Arbeitspreis handelt es sich im Gegensatz zum Grundpreis um keinen pauschalen Betrag. Er ist vielmehr die Grundlage für den verbrauchten Strom und wird oftmals auch als „Verbrauchspreis“ bezeichnet.
Dieser Arbeits- oder Verbrauchspreis weist jedoch von Anbieter zu Anbieter unterschiedliche Preisgestaltungen auf – und ist selbstverständlich gerade deshalb von Interesse. Er enthält die Aufwandskosten des Anbieters und setzt sich aus den Komponenten für die Netznutzung sowie die Stromerzeugung zusammen. Hinzu kommen Ökosteuer, Konzessionsabgabe sowie KWK- (Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung) und EEG-Umlage.
Eine informative Übersicht über die Zusammensetzung der Strompreise hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Verfügung gestellt. Steuern, Abgaben und Umlagen machen über 50 Prozent des gesamten Strompreises aus. Über die staatlich veranlassten Bestandteile des Strompreises gibt es hier genauere Informationen.
Vorzuziehen sind für Geschäftskunden jedenfalls Stromverträge mit Preisgarantien. Bei der Produktauswahl gibt es eine breite Angebotspalette für einen Stromverbrauch von unter 100.000 kWh. Das Energieunternehmen E.ON bietet beispielsweise in drei Kategorien Strom an: Sonnenenergie mit Öko-Zertifikat, mit konventionellem Energiemix oder Strom aus erneuerbaren Energien mit Preisgarantien bis 2018. Großverbraucher über 100.000 kWh pro Jahr finden mit BusinessStrom Fix ein Produkt mit transparentem Festpreisversprechen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen mit Stromsteuer-Entlastungen rechnen. Die Anforderungen an Unternehmen, die am Spitzenausgleich teilnehmen wollen, haben sich indessen seit 2015 weiter erhöht.
Mittelständische Unternehmen sind in der Regel durch die EEG-Umlage deutlich belastet. Denn Stromkosten sind häufig ein hoher Faktor bei den Betriebsausgaben. Es gibt aber Wege, Stromkosten zu sparen – und damit die EEG-Umlage: durch Energie-Effizienz. Etliche Versorger bieten maßgeschneiderte Gesamtlösungen, um den Energieverbrauch effektiv zu senken.
Oftmals lohnt sich ein Doppeltarifzähler – vorausgesetzt, der Betrieb arbeitet nachts und kann den niedrigen Nachtstromtarif in Anspruch nehmen. Stromfresser finden sich auch bei veralteter Beleuchtungstechnik. Falls die baulichen Voraussetzungen gegeben sind, ist eine eigene Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Betriebs vorteilhaft. So wird man selbst zum Stromproduzenten.