Gemischtes

CSU-Politiker: „Falschmeldungen“ sollen strafbar werden

Lesezeit: 2 min
11.12.2016 18:05
Die CSU will, dass Falschmeldungen künftig als Straftatbestand eingestuft werden. Noch fehlt die regierungsamtliche Definition, wann eine Meldung offiziell als „Falschmeldung“ klassifiziert wird.

Der CSU-Politiker Stephan Mayer fordert laut Reuters einen Straftatbestand für Desinformationskampagnen im Internet. Dafür fehle heute die rechtliche Grundlage für eine Strafverfolgung, sagte Mayer dem Tagesspiegel. Herausgeber des Tagesspiegel ist der frühere, unabhängige Oberbürgermeisterkandidat von Stuttgart und ehemalige geschäftsführender Gesellschaft der renommierten Werbeagentur Scholz & Friends, Sebastian Turner.

Der CSU-Politiker sieht dringenden Handlungsbedarf bei "Falschmeldungen": "Damit müssen wir uns dringend auseinandersetzen und einen entsprechenden Straftatbestand schaffen." Mayer forderte zudem klarere Zuständigkeiten, wer bei den Sicherheitsbehörden zuständig sei. Dann müsse das Internet verstärkt auf die bewusste Verbreitung von Falschmeldungen untersucht werden. "Die Gefahr ist sehr groß, dass Hackerangriffe auf Parteien und Fraktionen und Desinformationskampagnen zunehmen werden."

Mayer verstärkt damit eine Regierungslinie: "Wir erleben Desinformationskampagnen, denen auch Angriffe auf die IT von Regierung, Parlament oder Medienhäusern vorausgehen können", hatte auch Innenminister Thomas de Maizière vor kurzem laut Reuters gewarnt. Für die Bundesregierung hatten zuvor bereits Bundeskanzlerin Angela Merkel und Justizminister Heiko Maas zum Kampf gegen "Falschmeldungen" aufgerufen.

Noch ist nicht bekannt, wie die Bundesregierung Falschmeldungen identifizieren wird und ab wann eine Meldung als Falschmeldung zu klassifizieren ist. Es ist auch noch unklar, ob die Bundesregierung für „Falschmeldungen“ Gefängnisstrafen verhängen will. Diese Praxis gibt es bereits in vielen Ländern, die autoritär geführt werden.

Einer neuen EU-Richtlinie über den Begriff des "Terroristen" hat sich für eine (finale Fassung) extrem weite Definition entscheiden:

"Diese Richtlinie enthält eine Reihe schwerer Verbrechen wie Angriffe auf das Leben einer Person als vorsätzliche Handlungen, die als terroristische Straftaten qualifiziert werden können, wenn und soweit ein bestimmtes terroristisches Ziel verfolgt wird, zum Beispiel eine Bevölkerung ernsthaft einzuschüchtern oder unrechtmäßig eine Regierung oder internationale Organisation zu zwingen, eine Handlung durchzuführen oder zu unterlassen oder die grundlegenden politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Strukturen eines Landes oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören. Die Bedrohung, solche vorsätzlichen Handlungen zu begehen, sollte auch als terroristische Straftat angesehen werden, wenn sie auf der Grundlage objektiver Umstände festgestellt wird, die mit einem solchen terroristischen Ziel begangen wurden. Im Gegensatz dazu gelten Handlungen, die zum Beispiel eine Regierung unter Druck setzen, ohne jedoch die Tatbestände der umfassenden Liste der schweren Verbrechen zu erfüllen, nicht als terroristische Straftaten im Sinne dieser Richtlinie."

Damit ist im Grunde gesagt, dass jeder, der "einschüchtern" will oder massive Kritik an den wirtschaftlichen oder sozialen Strukturen äußert, als Terrorist qualifiziert werden kann. Diese Interpretation könnte analog für die Klassifizierung von "Falschmeldungen" angewandt werden.

Einen weiteren Hinweis kann die kürzlich von der Zeit-Stiftung für EU-Präsident Martin Schulz entworfenen "Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union". Hier wird im Artikel 5 ausdrücklich darum gebeten, dass der Staat, wie in vielen autoriären Gesellschaften üblich, eine aktive Zensur ausübt. Entscheidend ist, dass es in Kombination von Absatz 4 und Absatz 2 des Artikels heißt, dass der Staat gemeinsam mit Google und Facebook bestimmte Meldungen aktiv verhindern soll:

(1) Jeder hat das Recht, in der digitalen Welt seine Meinung frei zu äußern. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern.

(3) Ein pluraler öffentlicher Diskursraum ist sicherzustellen.

(4) Staatliche Stellen und die Betreiber von Informations- und Kommunikationsdiensten sind verpflichtet, für die Einhaltung von Abs. 1, 2 und 3 zu sorgen.

Markus Kompa hat sich mit den rechtlichen Problemen dieses Ansatzes in einer ausgesprochen lesenswerten Analyse auf Telepolis auseinandergesetzt und fragt: "Wer hat denn allgemein darüber zu befinden, was "Hetze", "Mobbing" oder "gefährdende Aktivitäten" sein sollen? Wer hat im konkreten Fall zu überwachen und zu entscheiden, was im konkreten Fall erlaubt ist und was nicht? Und wie soll dieses "verhindern" denn aussehen? Und wie soll eine Prävention in Einklang mit dem Zensurverbot gebracht werden?"

DWN
Finanzen
Finanzen Bundesbank: Konjunkturflaute, Handelskonflikte, leere Büroimmobilien - Banken stehen vor akuten Herausforderungen
21.11.2024

Eigentlich stehen Deutschlands Finanzinstitute in Summe noch ganz gut da – so das Fazit der Bundesbank. Doch der Blick nach vorn ist...

DWN
Finanzen
Finanzen Bitcoin-Prognose: Kryptowährung mit neuem Rekordhoch - geht es jetzt Richtung 100.000 US-Dollar?
21.11.2024

Neues Bitcoin-Rekordhoch am Mittwoch - und am Donnerstag legt die wichtigste Kryptowährung direkt nach. Seit dem Sieg von Donald Trump bei...

DWN
Panorama
Panorama Merkel-Buch „Freiheit“: Wie die Ex-Kanzlerin ihre politischen Memoiren schönschreibt
21.11.2024

Biden geht, Trump kommt! Wer auf Scholz folgt, ist zwar noch unklar. Dafür steht das Polit-Comeback des Jahres auf der Tagesordnung: Ab...

DWN
Politik
Politik Solidaritätszuschlag: Kippt das Bundesverfassungsgericht die „Reichensteuer“? Unternehmen könnten Milliarden sparen!
21.11.2024

Den umstrittenen Solidaritätszuschlag müssen seit 2021 immer noch Besserverdiener und Unternehmen zahlen. Ob das verfassungswidrig ist,...

DWN
Finanzen
Finanzen Von Dividenden leben? So erzielen Sie ein passives Einkommen an der Börse
21.11.2024

Dividenden-ETFs schütten jedes Jahr drei bis vier Prozent der angelegten Summe aus. Wäre das auch was für Ihre Anlagestrategie?...

DWN
Politik
Politik Weltstrafgericht erlässt auch Haftbefehle gegen Netanjahu und Galant - wegen Kriegsverbrechen im Gaza-Streifen
21.11.2024

Der Internationale Strafgerichtshof hat Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu, den früheren...

DWN
Politik
Politik US-Staatsapparat: Tech-Milliardär Elon Musk setzt auf Technologie statt Personal - Unterstützung bekommt er von Trump
21.11.2024

Elon Musk soll dem künftigen US-Präsidenten Trump dabei helfen, Behördenausgaben zu kürzen und Bürokratie abzubauen. Er gibt einen...

DWN
Politik
Politik Neue EU-Kommission: Nach heftigen Streit auf „umstrittenes“ Personal geeinigt
21.11.2024

Nach erbittertem Streit haben sich die Fraktionen im EU-Parlament auf die künftige Besetzung der Europäischen Kommission geeinigt. Warum...