Finanzen

Italien kann sich bei Banken-Rettung auf Finanz-Krise berufen

Lesezeit: 2 min
10.01.2017 23:12
Die Rettung der italienischen Banken durch Steuergelder dürfte möglich werden, weil sich die Regierung in Rom auf eine immer noch geltenden Krisen-Richtlinie der EU berufen kann.

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Italiens Finanzminister und die Führungsspitze der Krisenbank Monte dei Paschi di Siena (MPS) wollen der Europäischen Zentralbank (EZB) in den kommenden Wochen einen Sanierungsplan für das angeschlagene Kreditinstitut vorlegen. Bei einem Treffen am Dienstag in Rom berieten Finanzminister Pier Carlo Padoan, der MPS-Vorsitzende Alessandro Falciai und sein Stellvertreter Marco Morelli über künftige Maßnahmen, wie das Ministerium am Abend laut dpa mitteilte.

Der Staat will der Bank mit einer vorsorglichen Rekapitalisierung aus der Misere helfen: Nach Berechnungen der Bankenaufsicht in Frankfurt benötigt das unter faulen Krediten leidende Geldhaus aus der Toskana 8,8 Milliarden Euro an frischem Kapital.

Die von der italienischen Regierung geplante Stabilisierung der Krisenbank Banca Monte dei Paschi di Siena mit Steuergeldern könnte durch eine aus der Zeit der Finanzkrise stammende Ausnahmeregelung der EU-Kommission legitimiert werden, berichtet Bloomberg.

Eigentlich ist der Einsatz von Steuergeldern zur Rekapitalisierung von Banken in der Eurozone nur erlaubt, wenn zuerst Anleihe-Gläubiger, Aktionäre und auch Sparer auf einen Teil oder alle ihre Forderungen gegenüber der Bank verzichten („Bail-in“). Die italienische Regierung strebt jedoch eine „vorbeugende Rekapitalisierung“ im Umfang von 8,8 Milliarden Euro an.

Dies wäre die dritte Stützung der maroden Bank beziehungsweise die Rettung ihrer Gläubiger seit der Finanzkrise von 2007, berichtet Bloomberg. Durch faule Kredite im Umfang von bis zu 30 Milliarden Euro sowie durch undurchsichtige Machenschaften und riskante Geschäfte hatte die Monte Paschi in den vergangenen Jahren Schlagzeilen gemacht.

Die Chancen auf grünes Licht der EU-Kommission für eine vorbeugende Rekapitalisierung sind trotzdem hoch, weil die Kommission in einer Stellungnahme aus dem Jahr 2013 die Möglichkeit für den Einsatz von Steuergeldern im Krisenfall einräumt hatte, welches nun zur Anwendung kommen könnte.

Damals schrieb sie: „Angesichts des anhaltenden Drucks auf den Finanzmärkten und des Risikos allgemeiner negativer Spillover-Effekte vertritt die Kommission die Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Anwendung von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des AEUV auf staatliche Beihilfen zugunsten des Finanzsektors weiterhin erfüllt sind. Diese Ausnahmeregelung kommt jedoch nur solange zur Anwendung, wie die Krise anhält und daraus wirklich außergewöhnliche Umstände resultieren, die die Stabilität der Finanzmärkte insgesamt gefährden.“

Dass diese Ausnahmeregelung aufgrund der „anhaltenden Spannungen auf den Staatsanleihemärkten“ und „aufgrund der engen Verflechtungen und der Interdependenz innerhalb des Finanzsektors in der Union“ damals galten, geht aus einer Aussage der EU-Kommission von Mitte 2013 hervor. Die Kommission sprach damals davon, dass „die Krisensituation weiterbesteht“, berichtet Bloomberg. Seither habe sie ihre Einschätzung nicht mehr öffentlich revidiert, so dass die Ausnahmesituation noch immer gültig sein müsse und ausnahmsweise Staatshilfen bei der Monte Paschi erlaube, so Bloomberg.

In einer Stellungnahme bestätigte ein Sprecher der EU-Kommission am 29. Dezember 2016, dass Italien von der Kommission erlaubt worden sei, notfalls Liquidität zur Stabilisierung der Monte Paschi bereitzustellen, obwohl diese Bank unter einem Kapital-Engpass leidet:

„Die EU-Regeln zu Staatshilfen sehen vor, dass Banken mit einem Kapitalengpass nicht von den generellen Systemen für Liquiditätshilfen profitieren können. Liquiditätshilfen an solche Banken müssen durch Einzelfall-Entscheidungen erlaubt werden. Italien hat solche Liquiditätshilfen für den Notfall bei der EU-Kommission beantragt. Die Kommission ist dieser Bitte heute im Einklang mit den EU-Regeln zu Staatshilfen nachgekommen.

Die heute getroffene Entscheidung erlaubt den möglichen Gebrauch von Liquiditätshilfen, welche auf eine Absicherung der Liquiditätspositionen italienischer Banken im Bedarfsfall abzielen. (…) Im Falle der Monte Paschi hat Italien angekündigt, dass es die Autorisierung für eine vorbeugende Rekapitalisierung der Bank brauche. Die Kommission wird nun mit den italienischen Behörden und den Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten, um die Vereinbarkeit der geplanten Interventionen mit den EU-Regeln zu prüfen.“

Beobachter befürchten, dass der vorbeugende Einsatz von Steuergeldern zur Stützung der Monte Paschi das gesamte Regelwerk zur Bankenabwicklung und -stützung hinfällig machen könnte. Dieses sieht vor, dass seit dem 1. Januar 2016 in erster Linie die Gläubiger und Aktionäre der Finanzinstitute und nicht mehr die Allgemeinheit für schlechtes Geschäftsgebaren haftet. Werde Monte Paschi nun mit Steuergeldern saniert, hätten die Gläubiger anderer Banken und Staaten ein gewichtiges Argument, um ebenfalls Ausnahmen von der Regel zu beantragen.

„Dieses Institut steht seit Jahren am Abgrund. Und deshalb ist es im Sinne der Gesetzgeber – und ich war an der ‚Bank Recovery and Resolution Directive‘ beteiligt – ein Fall für eine Abwicklung“, wird der belgische Jurist Philippe Lamberts zitiert.


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