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Die dpa meldet:
Knapp 268.000 Syrer haben in den Jahren 2015 und 2016 in Deutschland einen Flüchtlingsschutz erhalten und damit einen Anspruch auf Familiennachzug. Zu diesem Schluss komme ein internes Papier der Bundesregierung, das sich mit den Folgen des Flüchtlingszuzugs befasst, berichtete die „Bild“ Zeitung am Mittwoch. Für diese Flüchtlinge gelte die zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte nicht – sie dürften also ihre Angehörigen nach Deutschland holen.
Wie viele davon tatsächlich bereits einen Antrag auf Familiennachzug gestellt oder bereits verwirklicht haben, konnte ein Sprecher des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg jedoch nicht sagen. Einige könnten die Frist zur Stellung solcher Anträge auch bereits endgültig versäumt haben.
Wird ein Asylbewerber als Flüchtling anerkannt, beginnt eine dreimonatige Frist, um einen Antrag auf ein Visum zum Familiennachzug zu stellen. Das BAMF schätzt, dass jeder Syrer im Schnitt einen Angehörigen nach Deutschland nachholt.
Für Menschen mit einem eingeschränkten (subsidiären) Schutz ist der Familiennachzug seit März 2016 für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt. Das sind jene, die sich nicht auf das Grundrecht auf Asyl berufen können und auch keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben, aber dennoch nicht heimgeschickt werden, weil ihnen dort zum Beispiel Folter oder Todesstrafe drohen. Inzwischen bekommen auch immer mehr Syrer nur einen subsidiären Schutz zugesprochen.