Politik

Analyse: EuGH bestätigt exklusive Rolle der EU beim Freihandel

Lesezeit: 2 min
16.05.2017 13:17
Der Kern eines EuGH-Gutachtens: Die EU-Staaten haben kein Recht auf Zustimmung bei Handelsabkommen.
Analyse: EuGH bestätigt exklusive Rolle der EU beim Freihandel

Mehr zum Thema:  
Europa >
Benachrichtigung über neue Artikel:  
Europa  

Das EuGH-Gutachten zum Freihandelsabkommen mit Singapur ist nur auf den ersten Blick eine Stärkung der Nationalstaaten: Faktisch geht die EU gestärkt aus dem Gutachten hervor: Die nationalen Parlamente haben, so der EuGH, kein Recht auf Mitwirkung in den entscheidenden Handelsfragen.

Der EuGH hält fest, dass die EU in folgenden zentralen Punkten die „ausschließliche Zuständigkeit hat“:

• den Zugang zum Markt der Union und zum Markt für Waren und Dienstleistungen des Vertragspartners

• Schutz ausländischer Direktinvestitionen

• Rechte des geistigen Eigentum

• Wettbewerbsrecht und Subventionen

• Nachhaltige Entwicklung

• Rechtsstreitigkeiten außer Portfolioinvestitionen und Schiedsgerichtsbarkeit

Der EuGH hält ausdrücklich fest dass die „die Union nur für zwei Teile des Abkommens nicht ausschließlich zuständig“ ist - „nämlich für den Bereich der anderen ausländischen Investitionen als Direktinvestitionen („Portfolioinvestitionen“, die getätigt werden, ohne dass eine Einflussnahme auf die Verwaltung und Kontrolle eines Unternehmens beabsichtigt ist) und für die Regelung der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten“.

Bei den ausländischen Investitionen stellt der EuGH darauf ab, dass die Ausschließlichkeit der EU nur gegeben wäre, wenn „ der Abschluss des Abkommens Handlungen der Union beeinträchtigen oder deren Tragweite verändern könnte“. Interessant ist, dass die EU hier zumindest ein Mitspracherecht auf nationaler Ebene hat – nämlich in Form einer „mit den Mitgliedstaaten geteilten Zuständigkeit“.

Im Hinblick auf die Schiedsgerichte sieht der EuGh ebenfalls eine geteilte Zuständigkeit.

Damit wird klar, dass die EU auch künftig, wie im Vertrag von Lissabon vorgesehen, die Zuständigkeit für den Freihandel ohne die Mitwirkung der nationalen Parlamente behält. Der Bundestag hat demnach keine Mitwirkung in den entscheidenden Fragen.

Die EU-Kommission kann nämlich alle wesentlichen Punkte verhandeln, ohne dass die Mitgliedsstaaten dagegen stimmen können. Für die EU bedeutet das konkret, dass sie nun zügig mit den Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit den USA beginnen kann. EU-Präsident Jean-Claude Juncker hatte noch vor dem CETA eine Ehrenrunde eingelegt und das Abkommen an die nationalen Parlamente geschickt.

Für die neuen Verhandlungen muss die EU lediglich den Charakter ihrer Freihandelsabkommen verändern: Sie muss die Themen der Portfolioinvestitionen und die Schiedsgerichte ausklammern und kann – ohne großen Zeitverlust – im Namen der EU-Staaten jedes Abkommen abschließen.

Der EuGH geht sogar noch ein Stück weiter: Der Gerichtshof stellt fest, "dass das Ziel der nachhaltigen Entwicklung nunmehr fester Bestandteil der gemeinsamen Handelspolitik der Union ist". Ein Abkommen über die "Liberalisierung der Handelsbeziehungen" kann auch davon abhängig gemacht werden, "dass die Vertragsparteien ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen in den Bereichen sozialer Schutz von Arbeitnehmern und Umweltschutz erfüllen". Damit ist den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit genommen, Abkommen mit Staaten zu verlangen, für die EU feststellt, dass diese Staaten nicht den ökologischen oder sozialen Kriterien der EU entsprechen.

Im Bereich der Schiedsgerichte hat die EU bereits beim CETA reagiert und die Investorschutzklauseln vom vorläufigen Inkrafttreten ausgenommen. Die Regelung, die im CETA für die Schiedsgerichte vorgesehen sind, sind eigentlich moderner und transparenter als sie in vielen Mitgliedsstaaten vorgesehen sind. Die EU strebt langfristig einen Europäischen Schiedsgerichtshof vor. Dieser dürfte allerdings auf den Widerstand der Briten stoßen, die Im Hinblick auf supranationale Gerichte eine ablehnende Haltung einnehmen.

Das Gutachten zu Singapur wird in Großbritannien daher mit Erleichterung aufgenommen, wie man der Berichterstattung in der FT entnehmen kann. London hat nämlich nun nach dem Austritt die Möglichkeit, mit der EU ein exklusives Handelsabkommen zu schließen, das nicht durch Querschüsse aus den Mitgliedsstaaten torpediert werden kann. In den EU-Staaten dürfte man allerdings, wenn man sich der Bedeutung des Gutachtens erst einmal bewusst wird, die Faust in der Tasche ballen: Denn die EU-Kommission hat tatsächlich die Möglichkeit, ein Handelsabkommen mit Großbritannien auch über die Köpfe der Mitgliedsstaaten abzuschließen.

Inhalt wird nicht angezeigt, da Sie keine externen Cookies akzeptiert haben. Ändern..


Mehr zum Thema:  
Europa >

Anzeige
DWN
Ratgeber
Ratgeber Sichere Mobilgeräte für Ihr Business: Das Samsung Security Ecosystem

In vielen Unternehmen sind Smartphones und Tablets längst zum unverzichtbaren Arbeitsmittel geworden. Je nach Einsatzgebiet sind die...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Experte: EU-Zölle gegen chinesische E-Autos wären riskanter „Bumerang“
04.10.2023

Die EU-Kommission prüft die Verhängung von Importzöllen gegen chinesische Elektroautos. Ein Experte erwartet vor allem für deutsche...

DWN
Politik
Politik Migrationskrise: FDP stellt Bundesländern Ultimatum
04.10.2023

Die Folgen der laxen Migrationspolitik fliegen der Ampel um die Ohren. Es riecht nach Panik hinter den Kulissen. Derweil finanzieren die...

DWN
Technologie
Technologie Strauchelnde Windbranche gefährdet Klimaziele der EU
04.10.2023

Die Windkraft steckt in der Krise, die ambitionierten Vorgaben der EU rücken in weite Ferne.

DWN
Politik
Politik USA: Machtkampf bei Republikanern eskaliert
04.10.2023

Die Spannungen innerhalb der republikanischen Partei entladen sich in einem handfesten Machtkampf. Jetzt wurde der erste Top-Funktionär...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Wirtschaft begrüßt Steuervorschläge von Friedrich Merz
04.10.2023

Die Vorschläge von CDU-Chef Friedrich Merz zur Reform der Besteuerung von Unternehmen haben ein zwiespältiges Echo ausgelöst. Während...

DWN
Politik
Politik Niederländer Wopke Hoekstra soll neuer EU-Klimakommissar werden
04.10.2023

Der EU-Umweltausschuss empfiehlt Wopke Hoekstra als neuen EU-Klimakommissar. Hoekstra muss noch die Zustimmung des gesamten...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Massiver Einbruch in der deutschen Startup-Szene
03.10.2023

Im ersten Halbjahr dieses Jahres ist sowohl die Zahl als auch besonders der Umfang der Finanzierungen für deutsche Start-up-Unternehmen...

DWN
Politik
Politik Illegale Migration: Polen, Tschechien und Österreich führen Grenzkontrollen ein
04.10.2023

Der starke Anstieg der illegalen Migration nach Europa zwingt zu einer Abkehr vom Kernelement des Schengen-Systems.