Arbeitgeber müssen voraussichtlich ab 2019 einen Zuschuss zu den Betriebsrenten ihrer Arbeitnehmer zahlen. Dieser soll 15 Prozent des Sparbeitrags ausmachen, den Arbeitnehmer durch Umwandlung eines Teils ihres Entgelts aufbringen, wie Der Spiegel berichtet. Darauf hätten sich Union und SPD verständigt, deren Fachleute am Montag ihre Einigung im Detail vorstellen wollten. Dies solle für alle Formen der Entgeltumwandlung greifen. Wie die Nachrichtenagentur Reuters aus der Koalition erfuhr, soll dies ab 2019 für Neuverträge und ab dem Jahr 2022 auch für bestehende Verträge gelten. Arbeitgeber sollen so das Geld an den Arbeitnehmer weiterreichen, das sie durch dessen Entgeltumwandlung in der Sozialversicherung sparen.
Das Gesetz zur Stärkung von Betriebsrenten soll am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden. Geplant ist unter anderem auch eine steuerliche Förderung als Anreiz für Geringverdiener bis zu einem Monatseinkommen von 2200 Euro. Wenn ein Arbeitgeber für diese Beschäftigten im Jahr mindestens 240 Euro in eine Betriebsrente einzahlt, kann er hiervon 30 Prozent von der Lohnsteuer des Arbeitnehmers einbehalten.
Neu eingeführt wird eine Form der betrieblich organisierten Altersvorsorge, in der Arbeitnehmer keine Garantie mehr erhalten, wie hoch die Betriebsrente am Ende mindestens ausfällt. Arbeitgeber beschränken sich auf die Entrichtung der zugesagten Beiträge, etwa aus der Entgeltumwandlung. Damit werden Arbeitgeber von Haftungsrisiken entlastet, was ihre Bereitschaft erhöhen soll, Betriebsrenten einzuführen. Voraussetzung ist, dass sich Gewerkschaften und Arbeitgeber als Tarifpartner auf ein entsprechendes Modell verständigen.