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Deutsche Kunden schließen sich Sammelklagen gegen VW an

Lesezeit: 2 min
13.06.2017 23:21
Eine Kanzlei in den Niederlanden treiben die Sammelklage gegen Volkswagen voran. Rechtsanwälte aus anderen EU-Staaten haben sich angeschlossen.
Deutsche Kunden schließen sich Sammelklagen gegen VW an

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Mehrere Anwaltskanzleien versuchen, Sammelklagen gegen Volkswagen in Europa durchzubringen. Im Erfolgsfall streichen die Kanzleien hohe Gebühren ein. VW kritisiert, Klagen gegen den Konzern seien zu einem Geschäftsmodell geworden.

Im Streit um Schadensersatz für Besitzer von Dieselautos mit manipulierten Abgaswerten erhöhen Rechtsanwälte europaweit den Druck auf Volkswagen. Die niederländische Organisation „Stichting Volkswagen Car Claim“ kündigte am Dienstag an, repräsentativ für rund 180.000 betroffene Autobesitzer in den Niederlanden ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Seit der Gründung kurz nach Bekanntwerden des Dieselskandals vor bald zwei Jahren habe man vergeblich versucht, eine außergerichtliche Einigung mit Volkswagen zu erreichen, erklärte Vorstandsmitglied Guido van Woerkom. Die Stiftung sehe keine andere Lösung, als alle betroffenen Autobesitzer zu mobilisieren, um Volkswagen, den Zulieferer Bosch und Autohändler zu einer aus Sicht der Kanzlei angemessen Entschädigung zu zwingen.

Zugleich will die Klagevereinigung europaweit ihre Zusammenarbeit mit Verbraucherschutzinitiativen forcieren. Bisher kooperiert Stichting mit Rechtsanwälten in Österreich, Deutschland, der Schweiz sowie in Großbritannien. In Deutschland haben sich nach Angaben der Kanzlei Baum, Reiter & Collegen 20.000 Geschädigte bei Stichting registrieren lassen. Nachdem die Bemühungen um einen außergerichtlichen Vergleich gescheitert seien, seien mehrere Hundert davon zu einer Klage bereit. In den Niederlanden gibt es die Möglichkeit einer Feststellungsklage, bei der ein Sachverhalt für einen Musterkläger stellvertretend für mehrere Betroffene entschieden wird. Hinter Stichting steht die New Yorker Großkanzlei Labaton Sucharow, die das Projekt finanziert und im Erfolgsfall 18 Prozent der Streitsumme kassiert.

Ein ähnliches Modell wie „Stichting“ verfolgt die Verbraucherplattform „MyRight“, bei der sich mehr als 100.000 Betroffene registriert haben. Davon haben etwa 26.000 VW-Kunden ihre Ansprüche abgetreten. „MyRight“ streicht im Erfolgsfall 35 Prozent Provision ein. Das auf Verbraucherschutzklagen spezialisierte Unternehmen versucht, mit den wenigen Möglichkeiten, die das deutsche Recht bietet, Klagen zu bündeln und hat bei mehreren deutschen Gerichten eine Art Musterklage gegen Volkswagen eingereicht, um Rechtsfragen zu klären. Ein Großteil der Klagen soll später beim Landgericht Braunschweig landen.

Die Anwälte um die US-Kanzlei Hausfeld argumentieren, dass die Betriebserlaubnis für VW-Dieselautos durch den Einbau einer Abschalteinrichtung erloschen ist, durch die die Wagen die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten. Die Kläger fordern die Rücknahme ihrer Fahrzeuge und wollen den vollen Kaufpreis erstattet haben.

Volkswagen weist dies zurück und hält den Klägern entgegen, die Fahrzeuge entsprächen nach dem Softwareupdate in Europa den gesetzlichen Vorgaben. Nun zu fordern, die Autos müssten die Grenzwerte nicht nur auf dem Prüfstand, sondern auch auf der Straße einhalten, sei „schwer nachzuvollziehen“. Schärfere Abgasgrenzwerte, die sich am realen Verkehr orientieren, sollen ab September 2017 eingeführt werden.

Vor deutschen Gerichten sind laut VW gut 3.000 Verfahren wegen der Abgasmanipulation anhängig. Davon seien zehn Prozent entschieden. Drei Viertel der Klagen hätten Gerichte abgewiesen, einem Viertel sei stattgegeben worden. In diesen Fällen hat Volkswagen Widerspruch eingelegt. Die Klagen werden also von der nächsten Instanz behandelt. Bisher gibt es den Angaben zufolge kein Urteil einer höheren Instanz.

Einen außergerichtlichen Vergleich lehnt der Konzern trotz des Drucks der Anwälte weiter ab. „Unsere Rechtsposition ist unverändert“, sagte ein Sprecher. Mit dieser Haltung wollen die Wolfsburger verhindern, dass sich bei einem möglichen Vergleich mit einem oder mehreren Klägern, weitere melden, die ebenfalls eine Entschädigung verlangen. Für die Anwälte sei der Dieselskandal zu einem „Geschäftsmodell“ geworden. Bei einem Schadensersatz vergleichbar mit den zehn Milliarden Dollar, die Volkswagen in den USA allein für die betroffenen Diesel-Autos mit Zwei-Liter-Motoren zahlen muss, wäre nach Meinung von Experten die Existenz des Unternehmens in Gefahr. Denn während in den USA rund 500.000 Fahrzeuge betroffen waren, sind es in Europa 8,5 Millionen.

Bosch lehnte wegen laufender Verfahren eine Stellungnahme ab. Dem Zulieferer war in den USA aktive Mithilfe bei der Manipulation von Abgaswerten bei VW-Autos vorgeworfen worden. Die Stuttgarter einigten sich schließlich mit US-Klägern auf einen millionenschweren Vergleich.

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