Italien hat ein Gesetz zur milliardenschweren Rettung der Krisenbank Monte dei Paschi di Siena erlassen. Der italienische Staat stützt das in Schieflage geratene Geldhaus aus der Toskana mit insgesamt 5,4 Milliarden Euro, wie mit einem am Freitag veröffentlichten Dekret offiziell genehmigt wurde. Im Gegenzug übernimmt der Staat 70 Prozent an Monte Paschi. Nach dem Scheitern einer fünf Milliarden Euro schweren Kapitalerhöhung hatte das Geldhaus im Dezember beim italienischen Staat um Hilfe nachgesucht. Die Europäische Kommission gab grünes Licht für die Staatshilfe, nachdem die älteste noch tätige Bank der Welt ein neues Geschäftsmodell und den Abbau ihres Schuldenbergs zugesagt hatte.
Laut dem nun erlassenen Gesetz beteiligt sich die Regierung direkt mit knapp 3,9 Milliarden Euro und buttert weitere 1,5 Milliarden Euro über einen indirekten Erwerb von Anteilen hinzu. Die Bank will sich künftig auf kleine und mittelständische Unternehmen sowie auf Privatkunden konzentrieren.
Im Zuge der jahrelangen Wirtschaftsflaute in Italien ächzt nicht nur Monte Paschi unter einem Berg an faulen Krediten. Die Regierung hat zudem beschlossen, bis zu 17 Milliarden Euro für die Institute Veneto Banca und Banca Popolare di Vicenza bereitzustellen, die von der Europäischen Zentralbank (EZB) als nicht mehr überlebensfähig eingestuft wurden. Die Vorgänge sind aber umstritten: Kritiker warfen der EU-Kommission und der Regierung in Rom vor, die neuen Regeln zur Abwicklung von Krisen-Banken missachtet zu haben, weil nun doch wieder Steuergeld zur Rettung genutzt werde.
Die Monte Paschi war jahrelang das Finanzierungsvehikel für die Sozialisten (PD) in Siena. Die Bank war in die Krise geraten, weil sie vor Jahren die Bank Antonveneta übernommen hatte - deutlich überteuert, wie sich später herausstellte. Die italienische Bankenaufsicht lag damals in den Händen des heutigen EZB-Chefs Mario Draghi.
Die Bank erhielt im Laufe der Jahre immer neue Milliarden von den italienischen Steuerzahlern, zuletzt unter Mario Monti.
Die Bankenregeln der EU sehen seit 2016 vor, dass eigentlich nicht der Steuerzahler, sondern die Gläubiger eine Bank retten müssen.