Politik

Österreich: Zwei Jahre Wartezeit für Erstinterview bei Asylverfahren

Lesezeit: 2 min
03.09.2017 00:22
Asylbewerber müssen in Österreich zwei Jahre lang auf das erste Interview bei der Behörde warten.
Österreich: Zwei Jahre Wartezeit für Erstinterview bei Asylverfahren

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Das Hauptproblem in der österreichischen Asylpraxis liegt in der Kluft zwischen Theorie und Praxis. Die entscheidende Frage, ob ein Flüchtling Asyl erhält oder nicht, wird oft erst nach zwei Jahren geklärt. Weil viele Flüchtlinge keine Rechtsberatung erhalten, reichen sie im Fall einer Ablehnung Beschwerde ein – wodurch der Prozess weiter in die Länge gezogen wird.

Aktuell warten Asylwerber bis zu zwei Jahre und länger auf das erstinstanzliche Hauptinterview – die Möglichkeit, einem Beamten der Asylbehörde ihre Fluchtgründe und Fluchtgeschichten mitteilen zu dürfen. Die mehrjährige Wartezeit müssen sie mit dem vom Staat vorgesehenen Taschengeld durchstehen. „Zum Sterben zu viel und zum Leben zu wenig“, meinen Flüchtlinge.

Weil die meisten Flüchtlinge keine Rechtberatung erhalten, legen sie gegen einen negativen Bescheid Beschwerde ein – unabhängig davon, ob diese Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat oder nicht.

Negative Asylbescheide aus erster Instanz in Österreich landen nach einer Beschwerde des Asylwerbers beim Bundesverwaltungsgericht in Wien. Mit Beschwerden sind jene Situationen gemeint, wo Asylwerber eine Wiederholung des erstinstanzlichen Verfahrens verlangen. Im vergangenen Jahr waren es fast 20.000 an der Zahl. In knapp 8.000 Fällen gab das Bundesverwaltungsgericht den Beschwerdeführern Recht. In allen diesen Fällen wird die Asylbehörde neu ermitteln und entscheiden müssen. Es kann sein, dass sich die Behörde rechtlich vertan hat und irgendeine Rechtsfrage anders gelöst hat, als sie zu lösen gewesen wäre. Es kann auch sein, dass von Asylwerbern beklagt wird, dass gewisse Fluchtgründe nicht hinreichend gewürdigt worden sind. Oder dass der Beschwerdeführer meint, er sei glaubwürdig, während die Behörde gemeint hatte, er sei dies nicht. Das verursacht enorme Kosten, die die Republik Österreich, beziehungsweise die Steuerzahler zu tragen haben.

Internationale Studien zeigen, dass die Beschwerderate signifikant sinkt, wenn Asylwerber rechtszeitig, also vor dem Asylverfahren, Asyl-Rechtsberatung bekommen.

Derzeit können Flüchtlinge auf eine staatliche Asylrechtsberatung, zum Beispiel in den Regionaldirektionen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl zurückgreifen. Das ist jedoch mit enormen Wartezeiten und nicht ausreichend langen Terminen verbunden und vor allem nicht flächendeckend vorhanden.

Wer keinen Anwalt zahlen kann und das können nur wenige, muss auf Unterstützung von NGOs hoffen. Die meisten Asylwerber begegnen den Asylbehörden und deren Beamten ahnungslos über unser Rechtssystem und unsere Flüchtlingspolitik. Ohne Asylrechtsberatung sind Flüchtlinge für das erstinstanzliche Verfahren schlecht oder gar nicht vorbereitet, bringen keine wichtigen Beweise mit, lassen in dem Interview wichtige Fakten aus und erst nach dem negativen Bescheid, wird klar, was alles falsch gelaufen war.

Die zentrale Frage eines jeden Flüchtlings, der zu uns kommt, ist, ob er sich bei uns niederlassen und arbeiten darf. Sobald ein Flüchtling arbeiten dürfte, wäre er für sich und seine Familie verantwortlich. Dadurch würde er den Staat und seine Mitbürger nicht belasten, sondern durch Steuerzahlungen zum Gemeinwesen beitragen.

Weil dies nicht geschieht, werden die Flüchtlinge unter für sie unzumutbaren Bedingungen als Belastung gesehen. Der Zustand wird in der öffentlichen Diskussion ihnen angelastet. Das Versäumnis der Regierung, die Asylverfahren in einen geordneten Prozess zu kanalisieren, lässt das Problem als einen kulturellen Konflikt zwischen Flüchtlingen auf der einen und den Asylbehörden, deren Beamten und der sozial geschwächten Bevölkerung auf der anderen Seite erscheinen.

Tatsächlich wäre es die Verantwortung der Regierung, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass die Asylbewerber zeitnah ein faires Verfahren und eine angemessene juristische Beratung erhalten. Weil dies nicht erfolgt, entsteht ein schwelender Konflikt in der Zivilgesellschaft, die das Problem beim besten Willen nicht von sich aus lösen kann.


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