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Bundesfinanzhof zweifelt an gültigem Umsatzsteuer-Gesetz

Lesezeit: 1 min
20.09.2017 17:07
Der Bundesfinanzhof zweifelt an der Pflicht größerer Unternehmen, die Umsatzsteuer vorzufinanzieren.
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Der Bundesfinanzhof (BFH) in München zweifelt an der Rechtmäßigkeit der Pflicht größerer Unternehmen in Deutschland, ihre Umsatzsteuerschuld vorzufinanzieren. Mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss legte er diese sogenannte Sollbesteuerung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Prüfung vor, berichtet AFP.

Unternehmen in Deutschland müssen die Umsatzsteuer sofort auf jeden Betrag abführen, den sie einem Kunden in Rechnung gestellt haben – auch dann, wenn sie das Geld erst viel später erhalten. Dies kann erheblichen Einfluss auf die Liquidität von Unternehmen haben. Nur Freiberufler und Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500.000 Euro können die sogenannte Istbesteuerung wählen; hier wird die Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang fällig.

Im konkreten Fall geht es um einen Vermittler für Profifußballer. Er bekommt seine Vergütung, wenn der Spieler einen Vertrag bei dem neuen Verein unterschreibt und eine entsprechende Spielerlaubnis erhält. Die Provision müssen die Vereine aber nur in Raten bezahlen, verteilt über die meist mehrjährige Laufzeit des Spielervertrags.

Entsprechend bisheriger jahrzehntelanger Praxis sollte der Spielervermittler dennoch bereits sofort die Umsatzsteuer für seine gesamte Provision bezahlen. Dagegen klagte der Vermittler mit dem Hinweis, dass er das Geld teilweise erst nach zwei Jahren erhalte.

Der BFH bezweifelt nun, ob die Sollbesteuerung mit dem Mehrwertsteuersystem der EU vereinbar ist. Dies soll daher der EuGH klären.

Betroffen sind insbesondere Branchen mit schlechter Zahlungsmoral, Ratenverkäufe und zudem Rechnungen, die wie hier lange Zahlungsfristen haben und gegebenenfalls zudem noch an künftige Voraussetzungen geknüpft sind.

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