Politik

Saarland: Streikenden im öffentlichen Dienst droht Kündigung

Trotz massiver Einschüchterungs-Versuche streikten im Saarland die Landesbeschäftigten. Zuvor hatte das saarländische Sozialministerium den Streikwilligen mit außerordentlichen Kündigungen und finanziellen Einbußen gedroht.
26.02.2013 02:44
Lesezeit: 1 min

Im Saarland folgten am Mittwoch circa 2.000 Landesbeschäftigte der Aufforderung von Verdi und beteiligten sich an einem Warnstreik. Sie fordern 6,5 Prozent mehr Einkommen. Betroffen waren unter anderem die Universitäten, die saarländischen Ministerien und weitere Dienststellen und Behörden. Trotz klarer Einschüchterungsversuche seitens des Sozialministeriums ließen es sich die Beschäftigten nicht nehmen, vor den Tarifverhandlungen am 7. März Druck auf die Arbeitgeber aufzubauen.

Im Vorfeld des Streiks hatte das saarländische Sozialministerium seinen Angestellten ein Rundschreiben zukommen lassen, in dem diese über ihre Rechte und Pflichten im Falle eines Streiks informiert werden. So sei es „arbeitsvertragliche Pflicht“, Notdienst zu leisten, so das Schreiben. Zudem dürften die Streikenden nicht eigenmächtig etwa die Räumlichkeiten oder Fahrzeuge des Arbeitgebers nutzen oder die Zufahrtswege blockieren.

In dem Schreiben des Sozialministeriums wird wiederholt darauf hingewiesen, dass den Streikenden „Schadensersatzpflicht“ oder sogar eine „außerordentliche Kündigung“ drohe. Der Streik könne auch finanzielle Konsequenzen mit sich bringen. „Da während des Arbeitskampfes kein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht, sind auch keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu entrichten“, heißt es in dem Schreiben. Der „Anspruch auf Arbeitslosengeld“ könne sich daher entsprechend verringern.

Zudem stünden die am Streik beteiligten Angestellten auch „nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung“, so das Schreiben. Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge müssten die Streikenden mit Abstrichen rechnen. In keinem Fall dürften Auszubildende und Praktikanten sich am Streik beteiligen. „Beteiligen sich solche Personen an Arbeitskampfmaßnahmen, die ihre tariflichen Beschäftigungsbedingungen nicht betreffen, kann im Einzelfall eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Frist in Betracht kommen“, so das Schreiben.

Verdi bezeichnete das Rundschreiben des Sozialministeriums als „versuchte Einschüchterung“. Lan­desbezirksleiter Alfred Staudt will den Verantwortlichen bei nächster Gelegenheit das Grundgesetz und die Verfassung des Saarlandes überreichen. Aus diesen gehe klar hervor, dass eine Einschüchterung bei der Wahrnehmung der Grundrechte auf Streik-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit unzulässig ist. „Jetzt erst recht – Bangemachen gilt nicht“, sagte er den Beschäftigten.

X

DWN Telegramm

Verzichten Sie nicht auf unseren kostenlosen Newsletter. Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie jeden Morgen die aktuellesten Nachrichten aus Wirtschaft und Politik.
E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und erkläre mich einverstanden.
Ich habe die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Ihre Informationen sind sicher. Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten verpflichten sich, Ihre Informationen sorgfältig aufzubewahren und ausschließlich zum Zweck der Übermittlung des Schreibens an den Herausgeber zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Link zum Abbestellen befindet sich am Ende jedes Newsletters.

DWN
Politik
Politik IfW-Analyse: Europa verstärkt Ukraine-Hilfe deutlich
16.06.2025

Die europäische Ukraine-Hilfe hat in den vergangenen Monaten stark zugenommen – doch nicht überall im gleichen Maß. Während die USA...

DWN
Politik
Politik Einbürgerungsantrag: Entscheidung dauert mitunter Jahre
16.06.2025

Die Entscheidung über einen Einbürgerungsantrag kann lange dauern – warum profitieren bislang nur wenige von der verkürzten Frist? Wie...

DWN
Finanzen
Finanzen Ripple-Kurs legt kräftig zu: Woran das liegt und was Anleger jetzt wissen müssen
16.06.2025

Der Ripple-Kurs zeigt sich oft von seiner volatilen Seite. Doch zum Auftakt in die neue Handelswoche klettert der XRP-Coin kräftig –...

DWN
Politik
Politik SPD drängt auf gemeinsame Linie bei AfD-Verbotsverfahren
16.06.2025

Soll die AfD verboten werden? Während einige Bundespolitiker ein AfD-Verbotsverfahren fordern, mahnen andere zur Vorsicht. Im Raum steht...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Blackstone setzt auf Europa – Anleger an der Wall Street uneins über US-Ausblick
16.06.2025

Das Vertrauen der Wall Street in Europa wächst weiter. Mit Blackstone signalisiert nun ein weiteres Schwergewicht der Finanzwelt seine...

DWN
Politik
Politik G7-Gipfel in Kanada: Zerrissene Wertegemeinschaft vor Bewährungsprobe
16.06.2025

Der G7-Gipfel in Kanada steht vor enormen Herausforderungen: Konflikte, Uneinigkeit und globale Krisen prägen das Treffen. Wie finden die...

DWN
Finanzen
Finanzen Finanzprofis zeigen: So bauen sich Studenten ihre Geldmaschine
16.06.2025

Sie zeigen jungen Anlegern, wie man es richtig macht: Zwei schwedische Börsenprofis legen Musterportfolios auf – und erklären, warum...

DWN
Panorama
Panorama Rundfunkbeitrag: Was sich ändert – und was passiert, wenn man nicht zahlt
16.06.2025

Der Rundfunkbeitrag sorgt regelmäßig für Ärger – sei es wegen der Pflichtzahlung oder neuer Regeln. Millionen Bürger sind betroffen,...