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Die Staatsanwaltschaft München hat einen Strafbefehl gegen den Chef des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Georg Fahrenschon, wegen des Tatbestands der Steuerhinterziehung beantragt. Der Strafbefehl gegen den früheren bayrischen Finanzminister wurde laut Bild-Zeitung nun auch gerichtlich erlassen.
Fahrenschon bestätigte der Bild den Vorgang: "Ich habe meine Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2014 verspätet, nämlich erst im Jahr 2016, beim zuständigen Finanzamt abgegeben (...). Im Jahr 2016 wurden alle vom Finanzamt festgestellten Steuern, Zinsen sowie die zu Recht erhobenen Säumniszuschläge bezahlt."
Fahrenschon hält jedoch den den Vorwurf der Steuerhinterziehung für unberechtigt: "Die Staatsanwaltschaft München geht davon aus, dass die verspätete und schrittweise Abgabe der Steuererklärungen eine vorsätzliche Steuerhinterziehung darstellt. Das ist nicht richtig. Mir ist vorzuwerfen, dass ich meiner Pflicht zur rechtzeitigen Abgabe der jeweiligen Erklärungen nicht nachgekommen bin. Das ist kritikwürdig, aber keine vorsätzliche Straftat. Deshalb habe ich den erlassenen Strafbefehl nicht akzeptiert, sondern bitte das zuständige Gericht um eine vollständige und gerechte Bewertung des Sachverhalts."
Fahrenschon räumt allerdings ein, dass der Vorgang keine besonders günstiges Licht auf ihn wirft: "Das ist ein Versäumnis, das ich sehr bedaure. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund, dass mir meine Vorbildrolle absolut bewusst ist."
Fahrenschon will ungeachtet des Vorgangs am Mittwoch für einer weitere Amtszeit als Sparkassen-Chef kandidieren.