Gemischtes

Karlsruhe kippt Numerus Clausus für Medizin-Studium

Dem Bundesverfassungsgericht zufolge ist das Zulassungsverfahren für das Medizinstudium teilweise verfassungswidrig.
19.12.2017 10:37
Lesezeit: 1 min

+++Werbung+++

Inhalt wird nicht angezeigt, da Sie keine externen Cookies akzeptiert haben. Ändern..

Das Auswahlverfahren zum Medizin-Studium verletzt die Chancengleichheit der Studierenden und ist in einigen Bereichen mit dem Grundgesetz unvereinbar. Bund und Länder müssen deshalb bis Ende 2019 die Auswahlkriterien neu regeln, die es neben der Abiturnote gibt, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied. (Az. 1 BvL 2/14 und 1 BvL 4/14)

Demnach muss unter anderem sichergestellt werden, dass Eignungsgespräche an Universitäten bundesweit in „standardisierter und strukturierte Form“ stattfinden, um die Chancengleichheit der Studierenden zu wahren. Aktuell gibt es im Fach Humanmedizin 62.000 Bewerber für knapp 11.000 Studienplätze. Deshalb gilt ein sogenannter Numerus Clausus: 20 Prozent der Studienplätze werden zentral über die Abiturnote vergeben, 20 Prozent über Wartezeiten und 60 Prozent über unterschiedliche Kriterien der jeweiligen Hochschulen.

Die zentrale Vergabe der Studienplätze an Bewerber mit den besten Abiturnoten bezeichnete Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof als „sachgerecht“, solange die unterschiedliche Notenhöhe in den Ländern durch sogenannte Landesquoten ausgeglichen werde. Diese Vergabe könne aber ihre „Berechtigung verlieren“, wenn nur noch die Stellen hinter dem Komma eines Einserabiturs über die Zuteilung eines Studienplatzes entscheiden.

Es ist dem Urteil zufolge „verfassungswidrig“, dass der Gesetzgeber die Hochschulen nicht dazu verpflichtet hat, Studienplätze über die Abiturnote hinaus noch nach einem weiteren „eignungsrelevanten Kriterium“ zu vergeben. Bei der Studienplatzvergabe dürften etwa auch eine medizinnahe berufliche Qualifikation oder soziale Faktoren berücksichtigt werden.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte dem höchsten deutschen Gericht die Frage vorgelegt, ob die Auswahl von Bewerbern für das Medizin-Studium noch „nach sachgerechten Kriterien“ erfolgt. Dies hatte Karlsruhe in NC-Urteilen in den 1970er Jahren gefordert.

Das in erster Instanz bundesweit für die zentrale Studienplatzvergabe in Human-, Zahn- und Tiermedizin sowie Pharmakologie zuständige Gelsenkirchener Gericht ist der Auffassung, dass mit durchschnittlichen Abiturnoten – wie in den Ausgangsfällen von 2,0 und 2,6 – auch nach einer „angemessenen Wartezeit“ ein Medizinstudium möglich sein muss.

 

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Geldanlage: Mit einem Fondsdepot mehr aus dem eigenen Geld machen

Wer vor zehn Jahren 50.000 Euro in den Weltaktienindex investiert hat, kann sich heute über mehr als 250.000 Euro freuen! Mit der...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutsche Firmen verstärken Investitionen in Mittel- und Osteuropa
05.02.2025

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass immer mehr deutsche Unternehmen überlegen, ihre Produktion nach Mittel- und Osteuropa zu verlagern....

DWN
Politik
Politik Heizungsgesetz: CDU will es abschaffen – was wären die Folgen?
05.02.2025

Heizungsgesetz CDU? Was viele nicht wissen: Das heiß diskutierte und viel gehasste „Heizungsgesetz“ stammt ursprünglich von der...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft China kündigt Gegenmaßnahmen auf US-Zölle an - so könnte die EU reagieren
04.02.2025

Während Mexiko und Kanada mit US-Präsident Donald Trump eine Vereinbarung zur vorübergehenden Aussetzung von Zöllen erzielten, kam es...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Spotify: Musikstreaming-Anbieter legt starke Zahlen vor - Aktie im Aufwind
04.02.2025

Spotify hat für das vierte Quartal im letzten Jahr starke Zahlen vorgelegt und kann immer mehr Nutzer von seinem Angebot überzeugen -...

DWN
Immobilien
Immobilien Anmeldung einer Wohnung: Die Krux des Meldewesens und wie Vermieter am Immobilienmarkt herumtricksen
04.02.2025

Es gibt eine neue Initiative namens „Anmeldung für alle“, die das polizeiliche Meldewesen als letzte Hürde des ungebremsten Zuzugs,...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Rheinmetall-Aktie nach Großauftrag mit Auf und Ab an der Börse
04.02.2025

Die Bundeswehr beschert dem Rüstungskonzern Rheinmetall einen Großauftrag in Milliardenhöhe. An der Börse ist mächtig Bewegung drin....

DWN
Politik
Politik Erste Wahlumfragen nach Migrationsdebatte: So schneidet die CDU/CSU ab
04.02.2025

Die CDU/CSU ist mit der gemeinsamen Abstimmung mit der AfD im Bundestag hohes Risiko gefahren. Doch wie macht sich das in der Wählergunst...

DWN
Finanzen
Finanzen Wall-Street-Analyse: Börsenprofis ziehen Parallelen zum Platzen der Dotcom-Blase
04.02.2025

Das effizientere KI-Modell des chinesischen Start-ups DeepSeek hat vergangene Woche hoch bewertete KI- und Technologieaktien erschüttert....