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Die Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKE fordert, dass Energieförderung unter Einsatz der Fracking-Technologie komplett verboten werden sollte. In einer Kleinen Frage führt die Fraktion aus: „In Deutschland wurden zahlreiche Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdgas und Erdölvorkommen vergeben, welche nur mit der Fracking-Technik gefördert werden können. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen besitzen verschiedene Energiekonzerne Aufsuchungserlaubnisse, die große Teile der Landesoberfläche überdecken (...). Dabei wird eine mit gefährlichen Chemikalien versetzte Flüssigkeit mit hohem Druck in die Tiefe gepumpt, um das gastragende Gestein aufzubrechen und künstliche Risse zu schaffen (...). Risiken und negative Auswirkungen sind insbesondere die Verunreinigung des Grund- und Trinkwassers durch Frack-Flüssigkeiten, Methan oder Lagerstättenwasser.”
Am 24. Juni 2016 hätte die Große Koalition zwar ein Fracking-Gesetz verabschiedet, doch ein grundsätzliches Verbot von Fracking umfasse das Gesetz nicht. „So ist Fracking im Sandgestein, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, nach wie vor erlaubt. Die Einschränkungen für die Aufsuchung und Gewinnung von Gas im Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein sowie Kohleflözgestein bringen keine Sicherheit, da sie 2021 durch eine entsprechende Prüfungsregelung wieder in Frage gestellt sind. Bereits jetzt drängen die Gaskonzerne darauf, die Förderung von Schiefergas mittels Fracking zuzulassen”, so die Fraktion.
Fracking wurde bisher vor allem in Niedersachsen und teilweise in Nordrhein-Westfalen vorgenommen. Das Umweltbundesamt (UBA) berichtet, dass in Niedersachsen mindestens 328 und in Nordrhein-Westfalen drei Fracking-Operationen durchgeführt wurden. „Die betreffenden Standorte verteilen sich auf zwei der drei bevorzugten deutschen Geothermieregionen – den Oberrheingraben (Landau, Insheim, Soultz-sous-Forêt) und das Norddeutsche Becken (Horstberg, Hannover, Groß Schönebeck)”, so das UBA.