Politik

Internationaler Sportgerichtshof hebt Sperren für russische Athleten auf

Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat die lebenslangen Olympia-Sperren gegen 28 russische Athleten aufgehoben.
01.02.2018 10:17
Lesezeit: 1 min

Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat die lebenslangen Doping-Sperren gegen 28 russische Wintersportler wegen unzureichender Beweislage aufgehoben. Elf weitere Sportler bleiben für die Spiele in Pyeongchang ausgeschlossen, ihre lebenslangen Sperren für Olympia sind laut einer CAS-Mitteilung vom Donnerstag ebenfalls ungültig.

Das IOC hatte insgesamt 43 russische Wintersportler von künftigen Olympischen Spielen ausgeschlossen, weil die Athleten bei den Heim-Spielen in Sotschi 2014 von organisierten Manipulationen profitiert haben sollen. 42 der betroffenen Sportler hatten vor dem CAS Einspruch eingelegt.

Die russische Regierung kommentiert die Entscheidung: «Wir sind froh, dass die Gerechtigkeit endlich triumphiert hat», sagte Sportminister Pawel Kolobkow am Donnerstag in Moskau. Die Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs CAS bestätige, dass die Athleten «sauber» seien. Nun erwarteten die Sportler, dass das Internationale Olympische Komitee (IOC) reagiere und sie auch zu den Olympischen Winterspielen in Südkorea zulasse, sagte Kolobkow der Agentur Interfax zufolge.

Langlauf-Olympiasieger Alexander Legkow, Skeleton-Olympiasieger Alexander Tretjakow und Rodler Albert Demtschenko gehören zu den Athleten, deren Sperren der CAS nun aufgehoben hat. Der deutsche Rodler Andi Langenhan bleibt daher Vierter der Spiele von Sotschi und erhält nicht nachträglich Bronze. Bob-Olympiasieger Alexander Subkow zählt hingegen zu den Athleten, die für Pyeongchang gesperrt bleiben.

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) hatte laut dpa allerdings zu erkennen gegeben, dass es auch im Falle eines Freispruchs durch den CAS diese Sportler nicht für die Spiele in Südkorea zulassen wird. Das NOK Russlands war nach der IOC-Entscheidung Anfang Dezember für die Winterspiele gesperrt worden. Allerdings dürfen russische Sportler unter neutraler Flagge und ohne Hymne starten. Sie werden als «Olympischer Athlet aus Russland» (OAR) geführt. Nach eingehender Prüfung hat das IOC 169 russischen Athleten erlaubt, in Südkorea anzutreten.

In den zurückliegenden Tagen waren 39 Russen vom Sportgerichtshof angehört worden, via Videoschalte ebenso Kronzeuge Grigori Rodschenkow - früher Chef des Anti-Doping-Labors Moskau - und der WADA-Chefermittler Richard McLaren. Über drei russische Biathletinnen wird der CAS voraussichtlich erst nach den Spielen in Südkorea entscheiden. Alle drei haben ihre Laufbahn beendet.

Grundlage der IOC-Beschlüsse in der Causa Russland waren die Aussagen von Rodschenkow und die Berichte von McLaren für die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA). Rodschenkow hatte nach seiner Flucht in die USA das Betrugssystem bei Olympia in Sotschi enthüllt. McLaren sammelte weitere Beweise für ein groß angelegtes Dopingprogramm. Die vom IOC eingesetzte Disziplinarkommission unter Leitung von Denis Oswald sah die Beweislast gegen die Russen nach weiteren «forensischen und analytischen Doping-Untersuchungen» als erdrückend an. Der CAS folgte dem aber offenbar nicht.

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