Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet sein Urteil zur Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten erst in der kommenden Woche. Der Senat wolle die vorliegenden Fragen "gründlich beraten", daher werde an diesem Donnerstag keine Entscheidung mehr verkündet, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher in Leipzig. Das Urteil wird demnach am Dienstag, 27. Februar, verkündet.
Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in einer Reihe von Städten: Sie will erreichen, dass die Pläne zur Luftreinhaltung dort so geändert werden, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden. Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten geurteilt, dass dazu auch Fahrverbote in Betracht gezogen werden müssten.
Dagegen legten die Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen Revision beim Obersten Verwaltungsgericht ein, da sie klären wollen, ob sie rechtlich dazu befugt sind oder der Bund handeln muss. Die Leipziger Richter verhandelten am Donnerstag beide Fälle gemeinsam.
Möglich ist, dass das Gericht die Revisionen abweist - damit würden die Urteile aus unterer Instanz gelten und die Städte wären am Zug. Eine Annahme dagegen könnte bedeuten, dass der Bund aktiv werden muss. Außerdem ist es auch möglich, dass das Bundesverwaltungsgericht die Sache dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegt, da die Luftreinhaltepläne der Städte auf Grundlage von EU-Recht erstellt werden.