Politik

Gründer von Mega-Upload darf Neuseelands Geheimdienst verklagen

Das neuseeländische Berufungsgericht erlaubt es dem Internetunternehmer, den Geheimdienst wegen illegaler Überwachung zu verklagen. Da er eine unebfristete Aufenthaltsgenehmigung für Neuseeland besitzt, steht er unter dem Schutz des Staates und hätte nicht bespitzelt werden dürfen.
12.03.2013 19:11
Lesezeit: 1 min

Im Zuge von US-Ermittlungen wegen illegaler Verbreitung von Raubkopien im Internet wurde Kim Schmitz (Kim Dotcom), der Gründer von Mega-Upload und Mega, vom neuseeländischen Geheimdienst überwacht. Ein neuseeländisches Berufungsgericht räumte Kim Dotcom nun das Recht ein, den Geheimdienst dafür zu verklagen, so der New Zealand Herald. Zuvor versuchte der Attorney General (der neuseeländische Justizminister), dies durch einen Gerichtsbeschluss zu verhindern.

Dem neuseeländischen Geheimdienst ist es untersagt, die eigenen Bürger zu bespitzeln - auch für Menschen mit uneingeschränktem Aufenthaltsrecht in Neuseeland gilt dies. Angeblich hatte man übersehen, dass der deutschstämmige Kim Dotcom eine solche Aufenthaltsgenehmigung besaß. King Dotcom wurde vom Government Communications Security Bureau (GCSB) überwacht. Im Januar 2012 war es daraufhin zu einer Beschlagnahmung seines Anwesens und dessen Verhaftung gekommen. Kim Dotcom kam später gegen Kaution frei und wehrt sich noch immer vor Gericht gegen eine Auslieferung an die USA.

Dem Urteil des Berufungsgerichts zufolge kann Kim Dotcom nun Schadensersatz einklagen, aber nicht die Herausgabe aller Geheimdienst-Dokumente verlangen. Der Geheimdienst müsse lediglich offenlegen, welche Informationen vorhanden seien und an wen diese weitergegeben wurden.

In den USA drohen dem Internetunternehmer und seinen Mitstreitern bis zu 20 Jahre Haft. Ihnen werden Urheberrechtsverletzungen, Geldwäsche und Piraterie vorgeworfen. Dem amerikanischen Justizministerium zufolge belaufe sich der Schaden auf über 500 Millionen Dollar.

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